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Urlaubstag für Gerichtsverhandlung als Angeklagter

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Hanni
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe ein Problem, ein Kollege von mir muss als Angeklagter zu einer Gerichtsverhandlung. Nun wurde ihm von seinem Vorgesetztem gesagt, dass er sich dafür einen Tag Urlaub nehmen soll. Wie ist denn das geregelt, bekommt man nur, wenn man als Zeuge geladen ist, den Tag ersetzt und muss sich nicht extra Urlaub nehmen oder muss sich der Kollege gar keinen Urlaub nehmen und der Arbeitgeber hat ihn freizustellen? Fragen über Fragen, würde mich über Antworten freuen.

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Community-Antworten (4)

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Hesse8a

13.03.2008 um 20:44 Uhr

Hallo, da muß ich mal ganz tief im Gedächtnis stöbern (soweit vorhanden). Ich gebe mal den Vorgesetzten recht. Als Zeuge habe ich Anspruch auf Erstattung der Kosten (also auch den Arbeitsausfall den mir der AG bescheinigen muß). Als Angeklagter oder Kläger eben nicht. Nur die Freistellung für diesen Tag kann der AG nicht verwehren.

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Hanni

13.03.2008 um 20:49 Uhr

Da heißt jetzt soviel, dass er keinen Urlaub nehmen muss oder doch, aber diesen Tag eben nicht bezahlt bekommt?

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Hesse8a

13.03.2008 um 20:56 Uhr

Urlaub nehmen muß er.

B
BRV4U

14.03.2008 um 09:03 Uhr

...und nur wenn er als Zeuge geladen ist, wird ihm vom Gericht der Verdienstausfall ersetzt. Bei Schöffen liegt es ähnlich.

Ansonsten ist ein Auftritt bei Gericht (zweifelhaftes) Privatvergnügen. Kann hesse8a aus eigener Erfahrung zustimmen...

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