Erstellt am 13.03.2008 um 19:44 Uhr von Hesse8a
Hallo,
da muß ich mal ganz tief im Gedächtnis stöbern (soweit vorhanden).
Ich gebe mal den Vorgesetzten recht. Als Zeuge habe ich Anspruch auf Erstattung der Kosten (also auch den Arbeitsausfall den mir der AG bescheinigen muß). Als Angeklagter oder Kläger eben nicht. Nur die Freistellung für diesen Tag kann der AG nicht verwehren.
Erstellt am 13.03.2008 um 19:49 Uhr von Hanni
Da heißt jetzt soviel, dass er keinen Urlaub nehmen muss oder doch, aber diesen Tag eben nicht bezahlt bekommt?
Erstellt am 13.03.2008 um 19:56 Uhr von hesse8a
Erstellt am 14.03.2008 um 08:03 Uhr von BRV4U
...und nur wenn er als Zeuge geladen ist, wird ihm vom Gericht der Verdienstausfall ersetzt. Bei Schöffen liegt es ähnlich.
Ansonsten ist ein Auftritt bei Gericht (zweifelhaftes) Privatvergnügen. Kann hesse8a aus eigener Erfahrung zustimmen...