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Dienstfähigkeit prüfen durch Betriebsarzt

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Bibi24
Okt 2019 bearbeitet

Nach 1,5jahren arbeitsunfähigkeit Beginn ich nun wieder mit meiner Tätigkeit, da mein Hausarzt und ich der Meinung sind keine stufenweise Wiedereingliederung durchzuführen, schreibt mich nun der Arbeitgeber an, meine dienstfähigkeit durch Betriebsarzt prüfen zu lassen. Erst nach dem Termin beim Betriebsarzt darf ich meine Arbeit wieder aufnehmen. Vorher nicht. Darf der Arbeitgeber das verlangen?

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Community-Antworten (5)

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Kjarrigan

10.10.2019 um 15:22 Uhr

Naja, der AG hat ja auch eine Fürsorgepflicht. Dir gegenüber aber auch den anderen MA gegenüber. Wenn Du z.B. LKW fährst oder Flurföderfahrzeuge kann er schon eine Bestätigung einholen. Auf der steht dann ja nur geeignet, nicht geeiegnet oder unter Auflagen geeignet.

K
kratzbürste

10.10.2019 um 16:10 Uhr

Sehe ich nicht so. Niemand muss sich von einen Arzt untersuchen lassen, den er nicht selbst ausgesucht hat (es sei denn man liegt im Koma oder so). Grundsätzlich kann ein Nichtmediziner die Diagnosen eines Mediziners (hier der behandelnde Hausarzt) nicht in Zweifel ziehen. Bestenfalls kann eine Untersuchung des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Krankenkasse in Frage kommen.

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rtjum

10.10.2019 um 16:45 Uhr

ich bin da auch etwas zwiegespalten. Nach 1,5 Jahren ohne Wiedereingliederung anfangen kann je nach Job problemlos möglich sein aber bei vielen Jobs würde ich als Arbeitgeber alleine schon meiner Fürsorgepflicht wegen auch versuchen eine solche Untersuchung beim Betriebsarzt, der ja die Eigenheiten des jeweiligen Betriebes kennen sollte, durchführen zu lassen. Klar kann der AG dir den Arzt nicht wirklich vorschreiben, die Untersuchung evtl schon, dann halt bei einem Arbeitsmediziner deiner Wahl. Was arbeitest Du denn?

K
Kjarrigan

10.10.2019 um 17:56 Uhr

Hallo kratzbürste,

Dir ist aber schon bekannt das es in manchen Berufen Pflichtuntersuchungen gibt. Und der AG diese anbieten und durchführen muss! OOhne diese darf er den AN nicht beschäftigen. Ob das hier der FAll ist schriebt der TE nicht. Grundsätzlich hast Du zwar Recht, das der AN nicht zum Betriebsarzt muss, weil freie Arztwahl besteht - aber ein HAusarzt ist nun mal kein Arbeitsmediziner (in der Regel jedenfalls).

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Pjöööng

10.10.2019 um 18:19 Uhr

"Nach 1,5jahren arbeitsunfähigkeit ... "

Das wird hier genau der Punkt sein. Der Arbeitgeber sieht hier ein Indiz dass es nicht die Verbesserung des Gesundheitszustandes ist, die den Arbeitnehmer zurück in seine Arme treibt. Ich würde hier als Arbeitgeber vermutlich auch nach Gründen suchen die die Arbeitsfähigkeit in Frage stellen...

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