Neuwahlen Wahlvorstand usw. - darf der Wahlvorstand auch bestimmen wer kandidieren darf oder nicht?
Hallo BRs, ich habe ein problem, wir haben ein BR 9 er Gremium, leider nur noch 8 BRs da eine nicht mehr dabei ist. Nun müssen wir neuwahlen machen , da wir kein ersatzmitglied haben. Könnt ihr mir verraten , was wir machen müssen , wie das mit dem Wahlvorstand abläuft und ob das wahlvorstand auch bestimmen darf wer sich kandidieren darf oder nicht also wer dazu fähig ist und nicht, da diese frage von den anderen kollegen an mich gerichtet wurde dachte ich das ihr mir helfen könnt. Ich danke euch allen im voraus!!!!
Community-Antworten (3)
13.03.2008 um 14:44 Uhr
Als erstes solltest du wissen, dass ihr handlungsfähig seid, wenn mindestens die Hälfte der gewählten BR-Mitglieder, also in eurem Falle 5 BR-Mitglieder, noch vorhanden sind. Da die Wahlprozedur ziemlich komplex ist rate ich dir umgehend zur Anschaffung entsprechender Broschüren oder Bücher.
13.03.2008 um 15:34 Uhr
Hallöchen Kunteper, nein der Wahlvorstand darf nicht bestimmen wer kandidieren darf und wer nicht. Ihr bestimmt den Wahlvorstand in einer BR-Sitzung, aber an eurer Stelle würde ich mal bei der Gewerkschaft nachfragen die helfen euch bestimmt weiter. Es gibt auch noch die Möglichkeit ein Seminar zu besuchen und dann gibt es so was schönes wie Internet. Viel Spaß
13.03.2008 um 19:15 Uhr
Der Wahlvorstand entscheidet, wer wahlberechtigt gem. § 7ff BetrVG ist und wer gem § 8 wählbar ist. Ganz sicher entscheidet er nicht, "wer fähig dazu (zur Kandidatur) ist. Ich hoffe mal, das ist nur unklar ausgedrückt und meint eben die Wählbarkeit i.S.d. BetrBG. Eine Vorabzensur im Wahlvorstand, wer denn des Amtes würdig sein könnte, kann doch nicht gemeint sein, oder. Irgendwie hatte ich das nämlich bei ersten Lesen so verstanden!
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