Moin moin, ich habe mal eine Frage an euch, vielleicht kann mir da einer mal weiterhelfen. Ich bin mitgleid im br bei der fuhrparkgesellschaft der bundeswehr. durch die sich ergebenden fahrgeschäfte ergibt es sich das der arbeitszeitbeginn verschoben werden muß, wegen einhaltung lenk- und ruhezeiten usw. nun ergibt es sich zwangsläufig das georderte fahrten kurzfristig ausfallen, der betroffene kollege aber erst 14 Uhr zum dienst erschienen ist und er keine andere fahrt erhält. zu diesem problem hatten wir eine mündliche absprache mit den leitern getroffen, die besagt das in einem solchem fall die normale regelarbeitszeit geschrieben werden kann.
aber wie es nunmal leider so ist, mit einmal weiß keiner etwas von solch einer absprache. wir machen uns nun gedanken zu einer regelungsabrede wo dies gklärt werden soll. sind damit auf dem richtigen weg oder gibt es da noch etwas zu beachten?
mfg
Uwe