Neuwahlen - Wenn sich zwei Niederlassungen zusammenschließen und in der einen ist ein BR vorhanden?
Wenn sich zwei Niederlassungen zusammenschließen und in der einen ist ein BR vorhanden, muß dann neu gewöhlt werden ???
Community-Antworten (1)
13.03.2008 um 08:56 Uhr
Moin Sam, schau Dir mal die §§21 +21a BetrVG an, da steht alles was Du brauchst!
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
ÄlterGuten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein
Abschriften der Wählerliste - mache ich mich strafbar?
ÄlterHallo, bei unserer Firma haben wir 26 verschiedene Niederlassungen im Bundesgebiet, in 12 Niederlassungen befinden sich eigenständige Betriebsräte, bei denen z. Zt. die Neuwahlen laufen. Da ich zu
Firma mit 24 Niederlassungen. Gemeinsamer BR in 2 Niederlassungen möglich?
ÄlterHallo, ich möchte gerne von Euren "fundierten" Kenntnissen Gebrauch machen. Folgender Sachverhalt: Wir sind eine Fa. mit 24 Niederlassungen, zwei Niederlassungen liegen ca. 75 entfernt und möchten
Niederlassungen - wie weit müssen die vom Hauptsitz entfernt sein, damit ein eigener BR gewählt werden darf?
ÄlterHallo wir wollen wieder einen Betriebsrat gründen. Einer wurde schon durch ein Arbeitsgericht aufgelöst. Wir haben eine Hauptfirma und 4 Niederlassungen in Deutschland Jetzt wollen wir in der Haup