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Entsorgung von Möbeln - an Mitarbeiter verschenken?

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Koala09
Feb 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, das Thema ist nur indirekt ein BR-Thema, aber ich dachte, dass der eine oder andere BR vielleicht Erfahrung damit hat. Und zwar geht es darum, ob/wie man Mitarbeitern alte Büro-Möbel überlassen kann. Hintergrund: unser Betrieb zieht um und schafft in diesem Zuge neue Möbel an. Man hat nun einen professionellen Aufkäufer der alten Möbel gesucht, aber diese sind (bis auf wenige Einzelstücke) uninteressant und die Entsorgung soll richtig viel Geld kosten. Daher ist die Überlegung den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich ihren alten Tisch und Bürostuhl mitzunehmen. Unsere Finanzabteilung befürchtet (nach Rücksprache mit dem Steuerberater), dass das Finanzamt für den alten Krempel irgendeinen Preis ansetzt und es als geldwerten Vorteil wertet. Habt ihr da Erfahrungen oder Best-Practices, wie man sowas umsetzen kann? Das "inoffiziell" zu machen ist keine Option, da es sich strenggenommen um Diebstahl von Firmeneigentum handeln würde (und damit ein Kündigungsgrund wäre) wenn ein MA etwas mitnimmt. MfG

11.422016

Community-Antworten (16)

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AngelaZ.

03.11.2021 um 16:56 Uhr

Die Befürchtung bzgl. geldwerten Vorteil würde ich teilen. Besser käme man da wahrscheinlich, man würde einen Preis fest legen, zu dem der Mitarbeiter die Möbel erwerben kann. Wenn der Buchwert bereits bei Null ist, kann der ja auch sehr niedrig sein. Wir konnten z.B. schon mal Bildschirme zu 10 € vom AG erwerben. Sprecht das doch mal mit euerm Steuerberater durch.

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Koala09

03.11.2021 um 17:02 Uhr

Das Problem an der Stelle ist, dass die Firma dann als Verkäufer offiziell auch Gewährleistung übernehmen muss, oder sehe ich das falsch?

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DummerHund

03.11.2021 um 17:19 Uhr

Gekauft wie gesehen. Gewährleistung wird ausgeschlossen.

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Kjarrigan

03.11.2021 um 17:41 Uhr

Der Buchwert ist leider nur bedingt interessant.

Für die Ermittlung des Geldwerten Vorteil kommt es auf den Wert des Gegenstandes an. So kann ein bereits abgeschriebener Designer Stuhl im Wert durchaus gestiegen sein und eine Wert von € 1000 haben. Wenn der an einen MA verschenkt würde hätte der MA trotzdem einen Vorteil von € 1000 erlangt.

Man müsste also gegenüber dem FA bei einer Prüfung belegen können, dass der Wert der Möbel 0 bzw. klein ist. Wenn die Möbel also alt sind, man einen Beleg dafür hätte, dass kein Möbelaufkäufer die haben will und die nur noch zur Entsorgung taugen - dürfte das FA später auch kaum Ärger machen. Das Finanzamt könnte einen steuerpflichtigen, geldwerten Vorteil unterstellen. Nämlich dann, wenn ein Gegenstand unterhalb des marktüblichen Preises abgegeben wird

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ganther

03.11.2021 um 17:55 Uhr

Wenn verkauft dann MUSS der AG Gewährleistung übernehmen. Gegenüber einem Endverbraucher kann ein gewerblicher Verkäufer die Gewährleistung nicht ausschließen. Verschenken geht aber unser AG hat da schon Steuern nachzahlen müssen. Es wird ein Marktwert angesetzt und nicht ein Buchwert

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Erbsenzähler

04.11.2021 um 10:57 Uhr

@DummerHund Das können nur private Verkäufer rechtlich ausschließen. Ein gewerblicher Verkäufer kann das nicht ausschließen. Da hat ganther vollkommen recht.

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RudiRadeberger

04.11.2021 um 12:28 Uhr

Ich sehe die Firma allerdings nicht als gewerblichen Verkäufer. Der Verkauf von Büromöbeln ist nicht das angemeldete Gewerbe der Firma. Sonst wäre es Unternehmenseigentümern ja niemals möglich, im Bezug auf einen Gegenstand einen privaten Verkauf durchzuführen.

Wenn mir der Malermeister sein altes Radio aus der Werkstatt verkauft, ist er deshalb diesbezüglich kein "gewerblicher Händler"

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Relfe

04.11.2021 um 15:47 Uhr

wenn der Malermeister das alte Radio privat erworben hat, kann er das auch privat verkaufen, da stimme zu. Wenn der Malermeister das Radio aber mit Firmgeld für die MA der Firma gekauft hat, dann gehört dieses zum Inventar und Vermögen der Firma. Das kann der Malermeister dann nicht als Privatmann verkaufen, das ist ggf. sogar eine stille Reserve, die er nach dem Verkauf nachversteuern müsste. Einfach auf 1.-€ abschreiben und dann für 25.-€ verkaufen ist auch ein Fall für das FA.

So einfach kann man Firmenvermögen nicht "steuerechtlich" umdeklarieren.

W
wdliss

04.11.2021 um 15:53 Uhr

BGH Urteil vom 13.07.2011 – VIII ZR 215/10:

"Der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher fällt, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handelt, im Zweifel un- ter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf"

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RudiRadeberger

04.11.2021 um 16:14 Uhr

Korrekt. Da war ich auf dem Holzweg...

L
lolium

05.11.2021 um 08:11 Uhr

ich kann zwar inhaltlich nichts zum Thema beitragen - aber bei dem Chatverlauf zu diesem Thema fällt mir mal wieder auf wie schräg manche Sachen sind. Da landen jetzt vielleicht gute Möbelstücke auf dem Müll weil man sie nicht am MA schenken darf ohne Nachteile zu beführchten - absurd!

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krokodil

05.11.2021 um 12:23 Uhr

Arbeitgeber stellt die Möbel vor die Haustüre, damit das Transportunternehmen für Sperrmüll, das abholen kann. Schreibt einen Zettel an die Möbel ,zum Verschenken. Ein paar Tage vor der Aktion ein Rundschreiben an die Mitarbeiter, dass es zu Behinderungen kommen kann, wegen des Sperrmülls. Die Flüsterpropaganda ,alles zu verschenken ,macht intern die Runde. Kein Verkauf, kein Geldwerter Vorteil. Hab ich einen Denkfehler?

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ganther

05.11.2021 um 12:32 Uhr

wenn du es hier schon als Umgehung beschreibst, dann ist es auch eine Umgehung... und dann ist es steuerschädlich

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DummerHund

05.11.2021 um 12:36 Uhr

@krokodil Problem könnte sein, er müsste den Sperrmüll anmelden zur Abholung. Sperrmüll kostet Geld, auch wenn der LKW dann umsonst kommt. Dies müsste er in bei dem Finanzamt am Jahresende mit angeben.

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Relfe

05.11.2021 um 13:05 Uhr

Zitat: Kein Verkauf, kein Geldwerter Vorteil

ein geltwerter Vorteil entsteht durch die Differenz des Wertes des Gegenstand zum Wert mit dem der MA diesen erworben hat. durch verschenken an den MA wird der geltwerte Vorteil nur größer. Und die Entsorgung kostet viel Geld wie oben schon steht. Die Sperrmüllabfuhr ist für private Haushalte, nicht für Gewerbebetriebe, das wird so nicht funktionieren. Gewerbebetriebe bezahlen die realen Entsorgungskosten, nicht die Sperrmüllgebühr.

P
Parkerbat

31.01.2022 um 18:17 Uhr

Natürlich landen gute Möbelstücke oft auf dem Müll. Besonders mit Haustieren und kleinen Kindern ist es fast unmöglich, mit der Reinigung Schritt zu halten. Es ist eine Menge Arbeit. Sperrmüll kostet Geld, manchmal muss man sogar eine ganze Mannschaft anheuern. Als wir das letzte Mal neue Gartenmöbel ( https://denova-gartenmoebel.ch/ ) kauften, entfernten wir die alten Möbel sofort, nachdem sie aufgestellt und montiert worden waren. Dennoch würde uns ein Upgrade gut tun, wenn es nicht so viel kosten würde.

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