Einer Kollegin aus der Buchhaltung wurde verhaltensbedingt fristlos gekündigt. Diese Stelle soll jetzt wieder besetzt werden mit jemandem, der dann ubefristet eingestellt werden soll.
Ist das zulässig oder muss erst die Kündigungsschutzklage der entlassenen Kollegin abgewartet werden? Gibt es Fristen für den Arbeitgeber, bevor er die Stelle wieder besetzen darf?