Ausscheiden des Vorsitzenden - Muss dann ein neuer Vorsitzender gewählt werden oder übernimmt dann automatisch der bisherige Stellvertreter den Vorsitz?
Hallo,
unser Betriebsratsvorsitzender geht mitten in der Amtsperiode in Rente. Muss dann ein neuer Vorsitzender gewählt werden oder übernimmt dann automatisch der bisherige Stellvertreter den Vorsitz (wobei dieser dann neu gewählt werden müsste, oder)?
Gleiches gilt für den Konzernbetriebsrat, dem bisland der Vorsitzende und dessen Stellvertreter angehört? Wie ist das nach dem Ausscheiden des Vorsitzenden?
Wie ist die Rechtslage?
Community-Antworten (3)
12.03.2008 um 10:34 Uhr
Wenn euer BRV ausscheidet müsst ihr auf einer BR Sitzung einen neuen wählen, wird der bisherige Stellvertreter jetzt BRV müsst ihr auch einen neuen Stellvertreter wählen. Habt ihr zwei Plätze im KBR müsst ihr eben nach Ausscheiden des BRV einen neuen dazu entsenden.
12.03.2008 um 10:37 Uhr
Hallo rolfo2,
danke für die prompte Antwort. Das heißt, der Stellvertreter wird nicht automatisch BRV. Soweit ok. Aber steht das auch irgendwo zum Nachlesen?
Viele Grüße
fratz
12.03.2008 um 11:37 Uhr
Hallo, ich glaub das hier könnte helfen (hab ich aus irgendeinem anderen Forum)
Aus dem "Basiskommentar, BUND-Verlag": §26 BetrVG, RN3
"Der Vors. oder stellv. Vors. kann jederzeit das Amt niederlegen oder ggf. auch ohne Angabe von Gründen abgewählt werden. In diesen Fällen, aber auch bei Nichtannahme des Amtes bzw. Ausscheiden aus dem Betrieb, hat unverzüglich eine Neuwahl zu erfolgen, für die die gleichen Grundsätze wie bei der Konstituierung des BR gelten."
Anmerkung: Abwahl; Amt Niederlegen; Ausscheiden etc.. - das Verfahren im Anschluß nach §26 ist wohl immer gleich
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