Erstellt am 12.03.2008 um 09:06 Uhr von Werner
Moin Steuer654,
ist doch eigentlich nett von der GL, auf private Belange des MA rücksichtsvoll durch eine Versetzung zu reagieren.
Ich kenne GL`s die würden abmahnen oder versuchen zu kündigen, da die vertraglich zu verrichtende Arbeitsleistung nicht mehr erbracht wird.
Ihr solltet nochmal mit dem Betroffenen sprechen und ihm den möglichen anderen Sachverhalt darlegen.
Ist der Versetzungsantrag zeitlich begrenzt?
Soll der MA bei wiederherstellung seiner Leistungsfähigkeit wieder an seinen alten Arb-Platz zurück?