Unterlagen BR - zur Bearbeitung zu Hause da der BRV auch krankgeschrieben ist?
hallo nochmal, nun hat mir aber keiner direkt sagen können ob es auswirkungen haben kann wenn die wichtigsten Unterlagen zur Bearbeitung zu Haus sind da der BRV auch krankgeschrieben ist (nicht richtig laufen kann) und die meisten BRMitglieder sich auf den BRV verlassen die Arbeit zu machen wie Schreibkram und so weiter da auch die anderen Mitglieder noch nicht weiter geschult sind und sich nicht durchsetzten gegenüber der Anlagenleitung obwohl eigentlich die Gechäftsführung einen anderen Standort hat, nun gehen wir eventuell vors AG um unsere Rechte durchzusetzten und es kommen die ersten Drohungen wie zum Beispiel mit den Unterlagen .
Community-Antworten (4)
12.03.2008 um 09:51 Uhr
Hallo angeln, das hier widerspricht dem was Du fragst! Grundsätzlich soll die Betriebsratstätigkeit in der Arbeitszeit erfolgen. Muss sie begründet außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden, z.B. in Mehrschichtbetrieben, so ist dem Betriebsratsmitglied vor Ablauf eines Monats unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts entsprechende Freizeit zu gewähren. Die Zeit ist jedoch wie Überstunden zu vergüten, wenn Freizeit aus betriebsbedingten Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann. Höhe, Art und Umfang der Mehrzuschläge richten sich nach den tariflichen Regelungen. Ich finde nirgends einen untermauerten, gesetzlichen Anspruch darauf, BR-Unterlagen außerhalb des Betriebes abzuarbeiten.
12.03.2008 um 09:59 Uhr
bei uns in der Firma ist es so wir "dürfen" soviel BRArbeit wie wir wollen machen aber genehmigte Sitzungen 1 im Monat es wird viel mit der Angst der AN und BRMitglieder von Seiten des AG durchgestzt n 2 BRMitglieder setzten sich durch darunter auch der BRV aber der ist wie geschrieben krankgeschrieben dadurch führt er seine BRArbeit von zu Hause aus fort da die AN ihn auch zu Hause kontaktieren mit Ihren Problemen , der AG ist zufrieden wenn er nichts vom BR hört und mit ihm zu tun hat
12.03.2008 um 10:15 Uhr
Wenn ich da an Deinen Beitrag von gestern denke: grübel! War da nicht das ihr eingeforderte Unterlagen nicht bekommt, da diese Unterlagen aus o.g. Gründen den Betrieb verlassen sollten??????? Ich kenne wirklich keine fundierte Begründung um einen Anspruch darauf ableiten zu können.
12.03.2008 um 10:53 Uhr
es geht um den Vorfall in unserer Firma wo es kranke gab und auch noch polizeiliche Ermittlingen laufen ,der BR wurde überhaupt nicht über den werdegang informiert und auf Anfrage vom BRV Stellvertreter bekam er die Antwort nein da die Unterlagen zur Bearbeitung die Firma verlassen würden und der AG davon ausgeht das wir die Unterlagen unserem Anwalt vorlegen zur Prüfung
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