Unterlagen vom BR mit nach Hause nehmen?
wie verhält es sich damit das der BR in unserer Firma kein BRBüro hat was sie zuschließen können und auch nicht allein nutzen der Panzerschrank für die Akten war auch schon mal geöffnet obwohl nur der BRV einen Schlüssel hat und der diesen Schrank am Vortag verschlossen hat aus sicherheitsgründen werden daher die wichtigsten Unterlagen beim BRV zu Hause wewaltet wo auch die Geheimhaltung gewahrt ist, nun wollen wir Unterlagen von der Anlagenleitung die sagt nein da diese die Firma verlassen . Nun die FRrage darf der BR unterlagen zur Bearbeitung auch außerhalb der Firma aufbewahren und verwenden?
Community-Antworten (4)
11.03.2008 um 20:37 Uhr
@angeln gib mal unter dem Suchbegriff "Betriebsratsbüro" ein. Wieviel BRM umfasst dein Gremium? .... Unterlagen von der Anlagenleitung ....aha....Akte X top secret, allso....wollte ich nicht außerhalb der Firma, verwenden!
11.03.2008 um 23:09 Uhr
tja die Frage an pirat ist ob du das richtig verstanden hast mit der Anlagenleiung und den Unterlagen . gehe mal von meiner Firma aus und spreche aus Erfahrung das unser Vorgesetzter eigentlich verpflichtet wäre dem BR Informationen zukommen zulassen was er nicht tut und unser BR Büro auch dem BR nicht allein zur Verfügung steht da man uns auch in gewisser weise daran hindert in der BRArbeit. um trotzdem BRArbeit leisten zu können sind wir auch dazu genötigt diese zu Hause in unserer Freizeit zu machen ,ich denke mal das sowas in der Art gemeint war , also ist deine Antwort keine Hilfe
11.03.2008 um 23:40 Uhr
rika, aber Pirat hat völlig Recht, dass eine Aufbewahrung zu Hause mehr als nur problematisch ist. Egal wie die Umstände sind. Dann gilt es den Klageweg zu beschreiten, dass sich die Umstände ändern.
12.03.2008 um 14:18 Uhr
angeln wenn keine entsprechende Räumlichkeit zur Verfügung steht und Unterlagen auch nicht vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt werden können, hat der BR schon das Recht auf andere, notfalls angemietete Räumlichkeiten zurückzugreifen. Da Genanntes Streitigkeiten mit dem AG hervorruft und eine längere Zeit zur Klärung bedarf, was auch die Übernahme der Kosten durch den AG betrifft, dürfte es durchaus zulässig sein Sitzungen in der Wohnung eines BR Kollegen abzuhalten und auch Unterlagen mit nach Hause zu nehmen, die dann ordentlich gegen den Zugriff vor Unbefugten aufbewahrt werden.
Genanntes Verhalten des BR gibt dem AG keinerlei Gründe die Rechte des BR zu missachten. Außerdem sollte der BR darauf achten, das er sich nicht mit der Anlagenleitung oder sonstigen Beschäftigten auseinandersetzt, sondern IMMER mit der Geschäftsleitung oder eine gesondert beauftragte Person. Gibt es nämlich Streitigkeiten mit der Anlagenleitung, zB.ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht, muss letztendlich immer die Geschäftsleitung für das Verhalten der Anlagenleitung gerade stehen.
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