Kündigung nach 103 Betr. VG (Mitglied einer Schwerbehindertenvertretung) - Wie verhält sich der Betriebsrat bei Kündigung?
Also die Sache ist so. Ein Mitglied einer Schwerbehindertenvertretung, wird astrein bei einem auch finanziell nicht ganz unerheblichen Leisungsbetrug(nachgewiesene falsche Abrechnungen) erwischt. Unfreiwillige Zeugen sind auch Betriebräte. Wie verhält sich der Betriebsrat bei Kündigung? Ich weis, wir sind keine Richter und dieses Individuum ist nicht verurteilt. Erschwerend kommt noch hinzu, das GL diesem Individuum sogar vorher die Möglichkeit eingeräumt hatte, die unwahren Angeben nochmals zu korigieren, nach em Motto man kann sich ja mal irren. Aber die zweite Abrechnung war noch dreister, obwohl der Kollege, zwar nicht bei der WAF, aber sonst allefür ih notwendigen Lehrgänge, mehr als einmal in Anspruch genommen hat undüber die gestzlichen Grundlagen bestens im Bilde ist.N
Na, ich bin gestpannt.
Grüssle in die Runde
Community-Antworten (11)
11.03.2008 um 21:26 Uhr
Hallo, ob tatsächlich ein Leistungsbetrug vorliegt - keine Ahnung (hab auch schon gesehen, dass bisher geduldete "Abrechnungsmethoden (=Zettelwirtschaft) einem unliebsam gewordenen Kollegen plötzlich zur Last gelegt werden soll. Auch da gab`s viele Zeugen, da eigentlich jeder andere nach dem gleichen Prinzip gehandelt hatte (Wollte nur mal in Erinnerung bringen, dass man jeden Fall wirklich genau betrachten sollte). Ansonsten einfach keine Stellungnahme abgeben (= Stillschweigende Zustimmung) - soll sich das Arbeitsgericht um die Angelegenheit kümmern
11.03.2008 um 21:33 Uhr
Alter BR, war es ein tätiges Mitglied der SBV? Dann besteht gleicher Kündigungsschutz wie bei BRM. Da hilft nur: Anhörung des SBV ohne Inquisition. (Kann es ein Versehen sein? Der Wiederholungsfehler macht mich stutzig.) Gewissensentscheidung jedes einzelnen BRM.
11.03.2008 um 21:53 Uhr
Ja , er war ein tätiges SBV- Mitglied. (u.a.mehrmaliges Sitzungsteinahme an BR- Sitzungen im Jahre 2007) Das Individuum wurde auch zum Sachverhalt befragt und hat dort,falschen Angeben gemacht. Was durch Zeugen die auch aus der SBV stammen und auch durch BR-Mitglieder , als Falschaussagen bestätigt , den sie waren in die Tätigkeiten und Umstände ,die dann letztendlich im Wiederholungsfall zur falschen Abrechnung führte, involviert also dabei als es nicht so war wie abgerechnet. Hilft also auch keine nichtinquisitorische Anhörung im BR, den soviel Vetrauen herrscht bei uns im BR, wenn BR Mitglieder bei derAnhörung nach 103 bestätigen, das es so war wie angehört.
Grüssle
11.03.2008 um 22:02 Uhr
Alter BR, ich glaube ja, dass Du Dich schon entschieden hast.
11.03.2008 um 22:07 Uhr
@Alter Betriebsrat kann es sein, dass bei deinem wiederholten Gebrauch des Wortes Individuum schon eine negative, unverhohlene Stimmung mitschwingt? ich hege ähnliche Zweifel wie Lotte, ....( keine nichtinquisitorische Anhörung im BR) grübel
11.03.2008 um 22:19 Uhr
Hallölle !
Das Wort Individuum ( was anderes wäre Subjekt) ist wertefrei. (Datenschutz kein Mann keine Frau -AGG) und entschieden habe ich mich nicht. Hoffte nur, im Forum ein andere Argumentation als die bekannte, etwas ,nach meinem Geschmack stark einfache (man kann auch anders dazu sagen), gewerkschaftliche"Ein Betriebsrat stimmt nie einer Kündigung zu" zu finden Sehe aber leider kein Licht am Horizont. Ich danke für die Bemühungen. Auch das wir nicht die Polizei sind, weiss ich auch. Würde Lotte zustimmen, die von einer Gewissensentscheidung schrieb.
Grüssle
11.03.2008 um 22:58 Uhr
Alter Betriebsrat der Betriebsrat sollte die Frist der Anhörung einfach verstreichen lassen und eine eventuelle Entscheidung den Unabhängigen überlassen.
11.03.2008 um 23:57 Uhr
ich weiß dass viele hier anders denken wie ich, aber ich bin der Auffassung, dass ein BR durchaus auch in einem klaren Fall einer Kündigung zustimmen sollte. Es ist wie Lotte schon meint: es ist die Gewissensentscheidung jedes einzelnen BRM! Ich bin sicher ihr werdet Euch die Sache nicht einfach machen. Hier ist viel Fingerspitzengefühl und Verantwortung erforderlich.
Das immer wieder genannte Argument - der BR ist kein Richter - ist eine schöne Floskel aber hilft in der Sache nicht weiter! Jeder der in den BR gewählt wurde weiß dass er Verantwortung übernimmt. Diese Verantwortung hat er gegenüber dem einzelnen AN aber auch gegenüber der gesamten Belegschaft. Und ggf. sind dann auch mal harte und nbequeme Entscheidungen erforderlich damit man sich aber auch den Kollegen noch in die Augen schauen kann. Der BR sollte nicht jede Sache decken. Auch im Sinne der restlichen Belegschaft.
Man sollte nie vergessen warum es den besonderen Kündigungsschutz für die betriebsverfassungsrechtlichen Organe gibt: um die AN-Vertreter vor der Willkür des AGs zu schützen und nicht um ihnen Narrenfreiheit zu geben.
Des weiteren ist es für einen BR im Zustimmungsersetzungsverfahren auch nicht sehr angenehm wenn die einzige Antwort auf die Frage des Gerichts nach den Gründen für die erteilte Zustimmung ist: wissen wir auch nicht so recht, wir wollten ihnen die Entscheidung überlassen. Man sollte da schon Argumente für das betroffen Mitglied haben sonst sieht das auc etwas seltsam aus
12.03.2008 um 08:56 Uhr
ich sehe das genau so wie Paula; Verantwortung übernehmen und Flagge zeigen ist unentbehrlich für die Glaubwürdigkeit von AN - Vertretern ... und nicht für diese;
12.03.2008 um 09:14 Uhr
@paula "die Eindeutigkeit in einem solchen Fall" ...ist das nach Deiner Auffassung hier denn so?
Ich werfe mal so Begriffe wie "Organisationsverschulden" oder "AG-Haftung" in den Raum...in diesem Falle vielleicht gar nicht so ganz weit weg.
12.03.2008 um 21:54 Uhr
@kölner
kann sein aber dafür haben wir zu wenig Sachverhalt...
aber ich denke es ging hier ja nicht darum den Fall rechtlich zu beurteilen sondern eher die Frage ob es einem BR zusteht auch mal eine solchen Kündigung zuzustimmen oder ob das ein NO-GO ist
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