Erstellt am 11.03.2008 um 19:17 Uhr von Kölner
@Tanne
Kommt auf Deine Krankheit an...
Erstellt am 11.03.2008 um 20:36 Uhr von Lotte
Tanne,
solltest Deinem BRV mitteilen, dass Du trotz Krankheit zur Sitzung erscheinen willst, damit kein EBRM geladen wird.
Erstellt am 11.03.2008 um 22:27 Uhr von Der alte Heini
Auch wenn ein Betriebsrat Arbeitsunfähig krank geschrieben wurde, kann es an Betriebsratssitzungen teilnehmen, solange der Genesungsprozess nicht gefährdet wird.
So sieht es jedenfalls das Arbeitsgerichts Frankfurt/Main in seinem Urteil vom 27.1.2004, Az. 15 Ca 5387/03.
Siehe auch:
http://betriebsraete-fachverlag.bwr-media.de/archiv/meldung29603.html
Erstellt am 12.03.2008 um 12:20 Uhr von BRV4U
Hallo Tanne,
wie Kölner schon meint: Es kommt darauf an. Zum Beispiel mit einem Arm im Gips bist du wohl arbeitsunfähig, aber das heisst ja nicht dass du auch sitzungsunfähig bist.
Gruß,
Lothar