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Vorwurf der "Verbrüderung mit dem Betriebsrat gegen die Geschäftsführung"

E
Eberhardt
Okt 2019 bearbeitet

Hallo! Als Leiter einer Außenstelle, die auch einen eigenen Betriebsrat hat, wurde uns vorgeworfen, wir würden uns mit dem Betriebsrat gegen die Geschäftsführung verbrüdern. Sind solche Vorwürfe, nur weil man mit dem Betriebsrat gut zusammenarbeitet rechtlich relevant und kann man dagegen vorgehen?

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Community-Antworten (2)

W
wdliss

08.10.2019 um 17:23 Uhr

Was verstehst du unter "rechtlich relevant"?

S
stehipp

08.10.2019 um 18:27 Uhr

Und wie willst du dagegen vorgehen? Etwa auf Unterlassung klagen wg.....Verleumdung?

Rechtlich relevant? Ich sehe gerade nicht, welche Relevanz das sein sollte. Ihr macht ja nichts verbotenes und ich denke mal nicht, dass der, der das behauptet euch deswegen in irgendeiner Form rechtlich oder betriebsintern belangen will und kann.

Wir leben in einem Land mit freier Meinungsäußerung, also grundsätzlich werdet ihr da nicht wirklich was gegen machen können. Ihr könnt aber sehr wohl mit demjenigen sprechen, der solche "Behauptungen" aufstellt und ihm eure Sicht der Dinge schildern.

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