Betriebsratmitgliedschaft - was tun wenn BRM häufig oder fast gar nicht an den Sitzungen teilnimmt?
Was tun wenn ein Betriebsratmitglied nicht seinen Pflichten nachkommt. Das heißt: Häufig oder fast garnicht an den Sitzungen teilnimmt, und sich unter fadenscheinigen Ausreden wie "Ich kann jetzt nicht" Ich habe viel zu tun" ich muss jetzt ganz schnell was für GL fertig machen, usw. usw. Das gleiche gilt übrigens auch für die Betrisbratsarbeit.
Können Sie uns weiterhelfen, wie wir damit umgehen sollen, da der restliche Betriebsrat eigentlich nicht mehr mit diesem Mitglied weiterarbeiten möchte.
Community-Antworten (3)
11.03.2008 um 19:46 Uhr
micsab, vielleicht hilft ein ernstes Gespräch? Oder Grundlagenschulungen? Oder als letzter Schritt der § 23 BetrVG? Dazu braucht es aber gravierende Pflichtverletzungen. Schaut mal in den Däubler oder in den Fitting
12.03.2008 um 03:34 Uhr
Fragt Ihn doch mal, warum er im BR ist. Ansonsten kann ich nur Lotte beipflichten und §23 BetrVG zittieren
12.03.2008 um 13:59 Uhr
Es ist sehr schwierig bei genannten Sachverhalt den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat gem. §23 Abs.1 BetrVG zu betreiben. Fehlt das Betriebsratsmitglied häufig ohne ordentliche Begründung, sollte der BR in einem Amtsenthebungsverfahren immer zusätzlich darlegen, dass durch das Verhalten des Kollegen die Betriebsratsarbeit stark beeinträchtigt wird. Dieser Nachweis ist aber nicht so einfach zu erbringen.
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