Erstellt am 11.03.2008 um 17:13 Uhr von Der-Orion
Hi Steuer654,
schau einmal ins BetrVG
§ 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
Gruss
Der-Orion