Hallo zusammen!

Es gibt AN bei uns, die 2-3 Tage die Woche von zu Hause arbeiten dürfen (Home Office Arbeitsplatz). Dies ist im AV schriftlich geregelt. Bei einem AN zum Beispiel besteht dieses Arbeitsverhältsnis schon einige Jahre, bei einem anderem AN erst seit diesem Jahr. Nun möchte der AG sich diesen Heimarbeitsplatz anschauen (Arbeitsschutz, Datenschutz, etc). Laut BDSG hat er die Pflicht dies sicherzustellen, so unser Datenschutzbeauftrage. Kann nun der AG auf eine Besichtigung bestehen? Kann sich der AN dagegen wehren? Kann/muss/sollte ich als BR bei dieser Besichtigung dabei sein? Was kann ich für die AN tun? Beigeistert sind sie nicht.

Dann haben wir auch AN, die bei Bedarf von zu Hause arbeiten dürfen. Wie ist es bei denen? Gilt hier ebenfals diese Regelung?

Vielen Dank!