Erstellt am 11.03.2008 um 13:09 Uhr von Werner
Wenn kein TV oder der AV was anderes aussagt, geht das.
Rein gesetzlich ist das machbar!
Erstellt am 11.03.2008 um 13:25 Uhr von Petrus
da geht sogar 4 Tage hintereinander - und am 5. Tag noch 8 Stunden...
im ArbZG steht mehr
Erstellt am 11.03.2008 um 19:19 Uhr von betriebliche trübung
das sehe ich anders! hier ist von "Mehrarbeit von 10 Stunden täglich" die rede.
@ruderer02: meinst du das wörtlich? werden bei euch doppelschichten gefahren?
falls du insgesamt 10 h / tag meinst, dann ziehe ich meinen ersten satz ganz oben zurück :-)