Verhaltensbedingte Kündigung - Was tun als BR?
AG will MA kündigen, weil er wiederholt der Arbeit (Frühschicht) ferngeblieben ist und sich erst Nachmittags krankgemeldet hat (Anruf). Er hat bereits vier Abmahnungen zu diesm Thema erhalten. Alle innerhalb 1,5 Jahren. Was tun? Widerspruch geht wohl nicht. Und Bedenken? Keine Ahnung welche man äussern könnte. Vorschläge???
Community-Antworten (4)
11.03.2008 um 09:20 Uhr
Hallo,
in diesem Fall würde ich mich als BR mit dem Mitarbeiter mal an den Tisch sitzen und ihm seine schwierige Situation ernsthaft bewußt machen!! Vielleicht gibt es Gründe für das Verhalten des Mitarbeiters. Sollte er das Verhalten zukünftig nicht "ändern" muß er auch mit den Konsequenzen leben. Der BR ist auch für Kollegen zuständig, die mitunter auch davon betroffen sind (die Arbeit muß wahrscheinlich dann ein oder mehrere andere Mitarbeiter übernehmen).
11.03.2008 um 09:31 Uhr
Ist schon geschehen. MA zuckt nur mit den Achseln und kann keine schlüssige Begründung für die Vorfälle liefern. Die konsequenzen sind schon am laufen. Anhörung nach §102 bereits im Gang. Andere MA müssen seine Arbeit nicht übernehmen, da sowiso Personal abgebaut wird. (Auftragsrückgang)
11.03.2008 um 10:25 Uhr
Hallo, schulterzucken ist gut - dann scheint wohl alles egal zu sein!
Angenommen es liegt keine außerordentliche Kündigung vor hat der BR vier Möglichkeiten
- Widerspruch (§102 Abs 3)
- Bedenken äußern
- schweigen
- zustimmen zu 1) AN hat beste Klagemöglichkeit und hat anspruch bis zur Klärung weiterbeschäftigt zu werden zu2) dient lediglich dazu den AG auf Umstände hinzuweisen an die er vielleicht nicht gedacht hat (Bedenken kann man beliebig äußern - keine rechtlichen folgen). Bei einer eventuellen Klage können die Erfolgsaussichten für den AN verbessert werden. zu 3) schweigen zählt als Zustimmung zu 4) so sollte der BR nur in ausnahmefällen handeln!
Begründet der AG eigentlich aufgrund des Fehlverhaltens oder wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage (Auftragsrückgang)! Meine ganz persönliche Entscheidung (wegen schulterzucken) - ich würde als BR die Version 3 (also schweigen) wählen. Vielleicht hilft es einem anderen Kollegen den Arbeitsplatz zu erhalten.
11.03.2008 um 10:49 Uhr
@hesse8a Ich seh das auch so... Wollte nur noch eine "moralische" Bestätigung, da der MA durch die Kündigung sehr wahrscheinlich zum Sozialfall wird. (über 50, ungelernt, kann kaum deutsch) Aber hier kann selbst ein guter BR nicht weiterhelfen. Und naja...wie Du sagst...vieleicht wird dadurch einer gerettet, der sich mehr Gedanken um seinen Job macht.
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