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Auskunftsersuchen an ein Ersatzmitglied BR

E
EMBR1
Okt 2019 bearbeitet

Kurze Frage hierzu: Ich habe als Ersatzmitglied des BR den "Verdacht", dass ich nicht ordnungsgemäß zur BR Sitzung eingeladen wurde (Urlaub von BR Mitgliedern, Dienstreise des vor mir gewählten Ersatzmitgliedes). Wie kann ich erfahren, ob der Betriebsratsvorsitzende ordnungsgemäß geladen hat? Habe ich ein Anrecht darauf, die Anwesenheitsliste einzusehen (das Protokoll der BR Sitzung interessiert mich erst einmal nicht)? Muss er mir hierzu Auskunft geben? Welche Rechtsmittel habe ich, um eine Auskunft zu erhalten?

Und um Fragen gleich aus dem Weg zu gehen: Nein, ich verstehe mich mit dem BR Vorsitzenden nicht.

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Community-Antworten (4)

R
rtjum

07.10.2019 um 17:22 Uhr

das von Dir gewählte Ersatzmitglied soll was sein? Habt Ihr Listen- oder Persönlichkeitswahl gehabt? An welcher Stelle der Liste stehst Du?

Rechtsmittel sehe ich für Dich erstmal keine, aber wenn Du den Verdacht hast und zufällig weißt, dass bei einer Sitzung so viele reguläre Mitglieder fehlen, dass du dabei sein müsstest, dann geh einfach mal zur Sitzung und lass es dir erklären falls der BRV dir sagt, dass du nicht dabei bist.

C
celestro

07.10.2019 um 17:24 Uhr

In der Zeit des Nachrückens (also wenn mal genug vor Dir Urlaub / etc. haben) hast Du alle Rechte eines BRM. Also kannst Du Dir natürlich die Sitzungsniederschriften anschauen, aber eben auch die Anwesenheitsliste (die ja der Niederschrift beigefügt wird).

P
Pjöööng

07.10.2019 um 17:53 Uhr

Die Ersatzmitglieder rücken Kraft Gesetzes nachund nicht dadurch dass sie vom BRV eingeladen werden. Wenn Du Dir also sicher bist dass Du zeitweilig nachgerückt bist, geh zur Sitzung.

S
seehas

08.10.2019 um 12:34 Uhr

Wenn der BRV Kenntnis hat, dass ein reguläres BRM an der Sitzung nicht teilnimmt, dann muss er das entsprechende Ersatzmitglied laden. Das Procedere unterscheidet sich, je nachdem ob ihr Listen - oder Persönlichkeitswahl (1 Liste) hattet. Hat er Kenntnis, dass auch das vorgesehene Ersatzmitglied nicht teilnimmt kommt das nächste dran. Er hat alles zumutbare zu unternehmen um ein volles Gremium zur Sitzung zu laden (§29(2) BetrVG). Tut er das nicht, dann sind alle dort gefassten Beschlüsse nichtig. Vielleicht solltest du das deinem BRV mal erklären.

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