W.A.F. LogoSeminare

Wiedereinstieg von Müttern über interne Stellenausschreibung - gibt es für den AG eine "Verpflichtung" seine "Mütter" über die internen Stellenausscheibungen zu informieren?

G
gitte1963
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns kommen in nächster Zeit einige Mütter aus dem Erziehungs-/Elternurlaub zurück. Nun kam es hier schon zweimal vor, dass der Wiedereinstieg in Teilzeit verweigert wurde und in einem Fall wurde sogar, etwas zeitversetzt, eine interne Stellenausschreibung für ein Home-Office gemacht. Allgemeine Frage, gibt es für den AG eine "Verpflichtung" seine "Mütter" über die internen Stellenausscheibungen zu inforieren (Intranet, kann ja von außerhalb gar nicht eingesehen werden) oder langt hier wirklick die lapidare Erklärung, dass "ihr" Job in Teilzeit nicht ausführbar ist?

3.84801

Community-Antworten (1)

K
Konrad

11.03.2008 um 09:02 Uhr

Hallo gitte193 Die Mütter sollten rechtzeitig Monate vorher den Teilzeitwunsch der Firma bekannt machen. So kann (muss) die Firma die Belange der Mütter auch intern berücksichtigen wenn keine Die Teilzeitmöglichkeit ist nicht an eine bestimmte privat-familiäre Voraussetzung gebunden. Wenn vor der Elternzeit eine Vollzeittätigkeit ausgeübt wurde, muss eine anschließend beabsichtigte Teilzeittätigkeit spätestens 3 Monate vor deren geplanten Beginn beantragt werden. Der Antrag auf Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit kann aus hier nicht mehr dringenden! betrieblichen Gründen spätestens einen Monat vor dem geplanten Beginn der Teilzeit abgelehnt werden Die Mütter müsen aktiv werden, von Vorteil ist wenn schon während der Elternzeit bereits Teilzeit gearbeitet wurde. Der BR sollte dabei informieren und bei Ablehnung genau hinschauen ob das tatsächlich zutreffend ist oder nicht.

Ihre Antwort