W.A.F. LogoSeminare

BR Vorsitzender - kann dem Vorsitzenden da was angehängt werden da er Unterlagen außerhalb der Firma hat die den BR betreffen?

A
angeln
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir hatten heut BRSitzung wo mir zu Ohren kam das die Anlagenleitung dem BR Vorsitzenden was anhägen will da er krankgeschrieben ist seine Tätigkeit aber im BR nachkommen kann und dieses auch tut, der Stellvertreter gibt ihm die Post für den BR nach Hause damit er diese bearbeiten kann da der Stellvertreter dies selbst nicht machen will , kann dem Vorsitzendem da was angehängt werden da er Unterlagen außerhalb der Firma hat die den BR betreffen? Danke für jede Info die wir bekommen können.

4.569010

Community-Antworten (10)

N
Nalla

10.03.2008 um 18:36 Uhr

Also, ich hab zwar auch noch nicht so viel Ahnung, aber mein Rechtsempfinden sagt mir das das nicht ganz korekt ist. Unterlagen die Personenbezogen sind dürfen das Gebäude eigentlich nicht verlassen, und wenn Euer Stellvertreter es nicht schafft die sachen zu bearbeiten oder nicht kann, warum hatt er/sie sich das überhaupt wählen lassen. Dann kommt noch dazu habt ihr mal im Betr VG nachgelesen, unter §79 was da steht. Kann der BR-Vorsitzende denn gewährleisten das die geheimhaltungspflicht nicht verletzt wird??? ich glaub das kann er warscheinlich nicht.

K
Kölner

10.03.2008 um 18:40 Uhr

@Nalla Arbeitsunfähigkeit ist nicht Amtsunfähigkeit! Demnach kann da (fast) gar nichts geschehen. Zumal: Wem gehören denn die Unterlagen eines BR's?

N
Nalla

10.03.2008 um 18:46 Uhr

Schon klar, allerding ist doch immer noch der Stellvertreter da, so und für was wenn er/sie nicht einspringt wenn der Vorsitzende nicht da ist.

K
Kölner

10.03.2008 um 18:48 Uhr

@Nalla Aber der BRV ist doch da! Er ist doch amtsfähig! Eine Vergütung kann er eh nicht erwarten, also geht er einfach hin und erledigt diverse Arbeiten zu Hause...

N
Nalla

10.03.2008 um 18:54 Uhr

so weit ist die Lage doch klar, dann ist aber immer noch die frage, warum kann der BRV-Stellvertreter das nicht, oder will nicht, ich denke eben wenn man krankgeschrieben ist aus welchen Gründen auch immer, hatt man(n) glauch ich nicht auf der arbeit verloren, oder???? ich kann mich ja auch irren, allerdings wenn dem BRV was passiert was ist dann? hat nichts damit zu tun ob er amtsfähig ist oder nicht.

K
Kölner

10.03.2008 um 18:59 Uhr

@Nalla Ich versuche es noch einmal... § 37 Abs. 2 BetrVG geht nach wie vor davon aus, dass BR-Arbeit ein Ehrenamt ist. Danach kann ein Vergütungsanspruch dieser ehrenamtlichen Stunden nur in Form von Freizeitausgleich stattfinden. Jetzt ist ein Kollege mit einer AU zu Hause. Das heisst, er darf zu Hause bleiben. Er kann aber auch, wenn er will (die Krankheit natürlich nicht verschlechternd), zur Arbeit kommen. Versichert ist er auch noch. Also?

N
Nalla

10.03.2008 um 19:08 Uhr

ok, soweit ist klar. nur wir schweifen glaub ich von der Frage ab um die es hier doch geht, oder??? es ist klar des die BR-Arbeit ein Ehrenamt ist, und auch klar ist die sie in Freizeit abgegolten wirde wenn wir den §37 Abs. 2 zurate ziehen. was ich niocht wuste ist das man(n) selbst bei einer AU auch noch arbeiten kommen kann, aber ok. Mir stellt sich eben immer noch die Frage warum kann der BR-stellvertreter die Aufgaben nicht übernehmen. weil dann wäre die kiste mit anhängen oder nicht doch überhaupt nicht, oder??

R
rika

10.03.2008 um 19:08 Uhr

die Frage ist doch wenn der BRV die schriftlichen arbeiten von zu haus erledigt da er zu Fuß nicht gut unterwegs ist und die Geheimhaltungspflicht gewährleistet ist ob es Vorgeschrieben ist das die BR Arbeit und Unterlagen in der Firma getätigt werden müßen oder ob es andere Optionen gibt?

DAH
Der alte Heini

10.03.2008 um 19:09 Uhr

Nalla was Du meinst und denkst ist eigentlich unerheblich. Richtig ist, dass ein Betriebsratsmitglied auch während seiner Arbeitsunfähigkeit seine Arbeit als Betriebsratsmitglied leisten kann, solange nicht der Genesungsprozess gefährdet ist, da die BR Arbeit ein Ehrenamt ist und nichts mit der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu tun hat. Diesbezüglich gibt es auch diverse Urteile.

angeln Genanntes dürfte kein Problem sein.

M
Meinereiner

11.03.2008 um 14:28 Uhr

Hallo Leute, es geht doch hier nicht primär um eine Rechtsfrage. Wenn ich als BRV, aus welchen Gründen auch immer, nicht anwesend bin, so hat mein Stellvertreter volle Geschäftsverantwortung. Wenn er mit dem Gremium zusammen diese Aufgabe nicht bewältigen kann, stellt sich allerdings die Frage ob der BRV seinen Stellvertreter und seine Kolleginnen und Kollegen überhaupt in die Betriebsratsarbeit mit einbindet. Im übrigen gibt es Seminare, nicht zuletzt von der Gewerkschaft, wo man (Mann-Frau) sich bilden kann, nur besuchen sollte man sie.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen,

meinereiner

Ihre Antwort