Betriebsübergang?
Wertes Forum,
vor einer Woche wurde uns mitgeteilt, dass unsere drei Betriebe (2 Krankenhäuser, eine Verwaltung als "Holding") zu einem Betrieb zusammengelegt werden. Das Ganze soll zum 1.1.2020 passieren. Ganz abgesehen davon, dass wir unsere Arbeit an den Betriebsvereinbarungen wohl einstellen können, da wir sie ohnehin nicht bis zum Jahresende unter Dach und Fach bekommen werden, sind wir unsicher was dann geschieht. Greifen hier die Regelungen zu einem Betriebsübergang, da der Inhaber ja nicht wechselt? Wenn nicht, welche Regelungen gibt es dazu?
Vielen Dank schon jetzt für Eure freundliche Unterstützung. Gruß Enigmathika
Community-Antworten (3)
07.10.2019 um 13:36 Uhr
Hallo, das ganze ist ein deutlich zu komplexes Thema um das hier verbindlich zu erörtern. Ich würde mir schnellstens einen Fachanwalt zu dem Thema besorgen. 2 Krankenhäuser + eine Verwaltung bedeutet jede Menge Mitarbeiter, evtl. mehrere Betriebsräte........ Geht mal davon aus, Euer AG hat auch juristische Unterstützung, besorgt euch also auch eine.
07.10.2019 um 14:50 Uhr
Hier greift § 21a (2) BetrVG. Ansonsten bin ich bei stehipp, Rechtsbeistand kann nicht schaden. Wendet euch doch einfach mal an die zuständige Gewerkschaft, in diesem Fall wahrscheinlich VERDI.
07.10.2019 um 14:57 Uhr
danke für die Antworten, ich hab mal VerDi angeschrieben
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