Wertes Forum,

vor einer Woche wurde uns mitgeteilt, dass unsere drei Betriebe (2 Krankenhäuser, eine Verwaltung als "Holding") zu einem Betrieb zusammengelegt werden. Das Ganze soll zum 1.1.2020 passieren. Ganz abgesehen davon, dass wir unsere Arbeit an den Betriebsvereinbarungen wohl einstellen können, da wir sie ohnehin nicht bis zum Jahresende unter Dach und Fach bekommen werden, sind wir unsicher was dann geschieht.
Greifen hier die Regelungen zu einem Betriebsübergang, da der Inhaber ja nicht wechselt? Wenn nicht, welche Regelungen gibt es dazu?

Vielen Dank schon jetzt für Eure freundliche Unterstützung.
Gruß
Enigmathika