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Unterlagen von dem alten Betriebsrat - Gibt es hierfür ein Gesetz ,dass wir ihn zur Herausgabe zwingen können?

AB
alfons b
Jan 2018 bearbeitet

Unterlgen des Betriebsrates Wir sind einneugewählter Betriebsrat .nu möchten wir die Unterlgen wie Protokolletc von dem alten Betriebsrat bekommen. Leider weigert er ich uns die Unterlage herauszugeben. Gibt es heirfür igrgendein Gesetz ,dass wir ihn zwingen können.

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Community-Antworten (3)

H
Hesse8a

10.03.2008 um 16:39 Uhr

Hallo, ich versuchs mal mit einer Antwort! Keine Ahnung obs wirklich hilft!!

Aufbewahrung Eine Aufbewahrungsfrist ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt, dass Unterlagen des Betriebsrats so lange aufbewahrt werden müssen, wie sie von rechtlicher Bedeutung sind. Wenn die Amtszeit eines Betriebsrats endet, werden die Unterlagen ggf. an das nachfolgende Gremium übergeben.

Die Unterlagen – und eben auch Protokolle – sind Eigentum der Institution ”Betriebsrat”, nicht der Personen, die dem Gremium angehören. Daher ist es nicht zulässig (und erfüllt u. U. sogar den Tatbestand der Urkundenunterdrückung gem. § 274 StGB), die Unterlagen und eben auch Protokolle, die Themen behandeln, die noch relevant sind, zu vernichten, wenn die Amtszeit eines Betriebsrats abläuft.

Ansonsten kann man § 257 des Handelsgesetzbuches (HGB) als Maßstab nehmen, in dem es heißt, dass “Organisationsunterlagen” zehn Jahre lang aufzubewahren sind.

DAH
Der alte Heini

10.03.2008 um 19:18 Uhr

alfons b Die Unterlagen des Betriebsrats gehören nicht einer Person sondern dem BR. Somit sind dem amtierenden BR die Unterlagen auszuhändigen. Einen alten Betriebsrat gibt es nicht, so etwas ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Dem Kollegen mit Fristsetzung schriftlich auffordern die Unterlagen des Betriebsrats herauszugeben. Geschieht dies nicht, sollte der BR einen entsprechenden Beschluss fassen und die Unterlagen mit Hilfe des Arbeitsgerichts einfordern. Dies dürfte sogar in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mögliche sein, wenn die Arbeit des BR dadurch erheblich behindert wird.

K
Kölner

10.03.2008 um 19:21 Uhr

@alfons b ...und dann gleich noch die Urkundenunterdrückung androhen lassen.

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