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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulungsanspruch

T
thalhamer
Okt 2019 bearbeitet

Mir wurde letze Woche, am Dienstag 01.10.19, mein Seminar, das am Montag den 07.10.19 beginnt, durch meinen Vorgesetzten abgesagt. Das Seminar ist ordnungsgemäß durch den BR beschlossen worden und durch unsere Personalleitung angemeldet worden. Kann ich gesetzlich dagegen vorgehen?

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Community-Antworten (6)

S
seehas

07.10.2019 um 09:22 Uhr

Du gehst natürlich zum Seminar! Die Absage deines Vorgesetzten interessiert dich nicht, er hat da nämlich nichts abzusagen. Zwei Dinge würden mich noch interessieren:

  • welche Begründung hat er denn vorgebracht?
  • warum schreibst du heute erst, wo eigentlich nichts mehr zu machen ist?
T
takkus

07.10.2019 um 10:38 Uhr

Und was hat die Personalabteilung damit zu tun? Allerdings finde ich persönlich den zeitlichen Zusammenhang zwischen Beschluss und Seminarbeginn recht kurz. der ArbGeb hat ja auch Möglichkeiten gegen den Seminarbeschluss vorzugehen.

W
wdliss

07.10.2019 um 11:19 Uhr

Huhu @takkus, in dem Eingangsthread stehen keine Informationen über die Zeitdauer zwischen Beschluß und Seminar.

T
takkus

07.10.2019 um 11:40 Uhr

Ups. Stimmt. Am 01.10.2019 wurde es nicht beschlossen sondern abgesagt. Wiedermal zuschnell gelesen....

E
enigmathika

07.10.2019 um 11:43 Uhr

Verstehe ich das richtig: das Seminar ist heute und Du fragst heute, ob Du gesetzlich (?) gegen die Absage durch deinen Vorgesetzten vorgehen kannst?

B
BRHamburg

07.10.2019 um 16:15 Uhr

Um was für ein Seminar geht es den? Wenn es sich nicht um ein Grundlagenseminar handelt, müsste man den Anspruch vieleicht wirklich prüfen. Aber das muss vor einer Stornierung der Anmeldung erfolgen. Und sicher nicht einseitig vom Arbeitgeber.

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