Hallo, haben in einer 1. Betriebsversammlung versucht, einen Wahlvorstand zu wählen, sind damit knapp gescheitert, Wahlvorstand wird jetzt vom Arbeitsgericht bestellt. Frage: Haben diejenigen, die sich zum Whlvorstand wählen lassen wollten und jetzt bestellt werden, jetzt schon Kündigungsschutz? Und wenn ja, wie lange? Habe schon §15 KSchg gelesen, versteh`s aber nicht wirklich.
Brauche schnell eine Antwort!!!
Vielen Dank!