Gescheiterter Wahlvorstand soll jetzt über das Arbeitsgericht ernannt werden - Wie lange dauert das?
Hallo gestern war die Wahl des Wahlvorstandes. Leider ist die Wahl in die Hose gegangen.Zu einem durften nicht alle kommen weil die Maschinen nicht abgestellt wurden. Die wahl ging unentschieden aus und es kam zum konflikt mit der Geschäftsleitung. Haben jetzt die Vorgeschlagenen Kollegen und Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes Kündigungsschutz und wie lange. Der Wahlvorstand soll jetzt über das Arbeitsgericht ernannt werden. Wie lange dauert das?
Community-Antworten (2)
16.03.2007 um 11:30 Uhr
Hallo Hans 2007,
siehe dazu § 17 BetrVG RN 37 und 38
"Mit dem BetrVerf-ReformG ist denjenigen Arbeitnehmern, die die Initiative zur Wahl eines Betriebsrates ergreifen, ein besonderer Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG eingeräumt worden. Der besondere Kündigungsschutz ist zeitlich beschränkt auf den Zeitpunkt ab Einladung bzw Antragsstellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Wird kein BR gewählt, endet der bes. Kündigungsschutz nach 3 Monaten. Steht innerhalb dieses Zeitraumes noch nicht fest, ob ein BR gewählt wird, weil z.B. die Bestellung des Wahlvorstandes noch nicht abgeschlossen ist, besteht der Kündigungsschutz Nach § 15 Abs. 3a KSchG bis zu diesem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Wahl nicht stattfindet. Begranzt ist der Kündigungsschutz auf die gesetzliche Mindestzahl der einlandenden bzw. antragsstellenden Arbeitnehmer. Laden mehr als 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer zur Betriebsversammlung ein, steht der Kündigungsschutz nach § 15 KSchG nur 3 Personen zu."
MfG Angi1
16.03.2007 um 14:07 Uhr
Wie lange das dauert? Keine Ahnung - geht aber vermutlich relativ schnell. Was auch immer bei Euch "unentschieden" heißt - versucht es im Antrag an das Gericht zu beschreiben und macht einen Vorschlag, wer zum Wahlvorstand ernannt werden könnte. Ich würde übrigens im Antrag an das ArbGericht nicht unerwähnt lassen, dass nicht alle ArbNehm teilnehmen durften, weil die Maschinen nicht abgestellt wurden. Das beschleunigt zwar vermutlich das Verfahren nicht, erlichtert dem Richter aber die Entscheidung ungemein.
Ansonsten ist es nie zu verachten, sich alle erdenkliche Hilfe zu holen.
- Die zuständige Gewerkschaft hilft weiter, insbesondere, wenn es ein paar Mitglieder gibt (aber auch sonst beißen die in der Regel nicht).
- Auch bei den diversen BR-Seminaranbietern gibt es Hilfe zur BR-Wahl zu holen. (z.B. gibts auf dieser Seite oben rechts zwei Links: Download und Seminare. Zum Download gibt es ein ganzes Paket zur BR-Wahl kostenlos. Und in welcher Form eine Schulung des Wahlvorstandes organisiert werden kann, auch wenn momentan kein Seminar auf der Seite steht, verraten die freundlichen Stimmen am Telefon Werbung Ende)
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