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Mitteilung an den GBR-V - Muß es ein Auszug aus dem Protokoll des örtlichen BR sein?

B
Bernhard
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsräte,

wie teile ich dem GBR-V einen Beschluss des örtlichen Betriebsrat mit. Muß es ein Auszug aus dem Protokoll des örtlicchen BR sein, oder genügt " der Betriebsrat XY hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx beschlossen....." gibt es hier eine Rechstvorschrift, wie die Mitteilung statt zu finden hat? Grüße Bernhard

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Community-Antworten (4)

D
derSpion

09.03.2008 um 13:56 Uhr

Hallo Bernhard,

Der AG hat den Beschluss zur Kenntnis zu nehmen. Du (ich gehe mal davon aus) bist BR oder BRV ? Dann gilt wie bei allen anderen Dingen auch: Der BRV ist nicht Vertreter im Willen sonder Vertreter der Erklärung ! Die Vertretungsbefugnis des BRV besteht nur im Rahmen des vom BR gefassten Beschlüsse...alles klar ?

der Spion

BT
betriebliche trübung

09.03.2008 um 14:24 Uhr

@derSpion: deine antwort war wohl für eine andere frage gedacht, hm? :-)

@berhard: ich kann dir nicht sagen, ob es tatsächlich eine vorschrift dazu gibt, aber ich teile mit: der br hat auf seiner sitzung vom xxx unter tagesordnungspunkt xxx folgenden beschluss gefasst: "blablabla". das abstimmungsverhalten (z.b.3/2) geb ich nicht an.

DAH
Der alte Heini

09.03.2008 um 15:10 Uhr

Bernhard es reicht, wenn Du schreibst, " der Betriebsrat XY hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx beschlossen....."

Eine Vorgabe wie Beschlüsse des BR weitergegeben werden, gibt es nicht.

B
Bernhard

09.03.2008 um 20:05 Uhr

Hallo Alle,

vielen Dank!

ihr habt mir sehr geholfen und mich in meiner Meinung bestärkt.

Grüße Bernhard

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