W.A.F. LogoSeminare

Ladung Ersatz zum Betriebswahlvorstand Aufsichtsratssitzung

V
Verschreckt
Okt 2019 bearbeitet

Wenn ein BWV vom Arbeitsplatz unabkömmlich ist, aber ein wichtiger Beschluss ansteht, darf ich dann einfach den Ersatz nehmen oder wird das so wie beim BR als nicht tatsächliche Abwesenheit gewertet und es darf kein Ersatz geladen werden. Ich kann zu diesem Vorgang keine speziellen Gesetze für die AR-Wahl finden.

133010

Community-Antworten (10)

N
nicoline

02.10.2019 um 11:00 Uhr

Verschreckt, Wenn ein BWV vom Arbeitsplatz unabkömmlich ist, Genau wie im BR, entscheidet das Mitglied des BWV selbständig, welche Aufgabe gerade höhere Priorität hat. Wenn also eine Anwesenheit am Arbeitsplatz erforderlich ist, darf ein Ersatzmitglied geladen werden. Dazu gibt es Rechtsprechung, im Gesetz steht nichts darüber.

LAG Hamm Aktenzeichen: 13 TaBV 72/17 "...Kommt das Betriebsratsmitglied zu dem Ergebnis, dass die Erbringung seiner Arbeitsleistung der Ausübung seines Betriebsratsamts vorgeht, ist ein Verhinderungsfall gegeben."

K
kratzbürste

02.10.2019 um 12:10 Uhr

Am Arbeitsplatz unabkömmlich ist meist eine Form der grenzenlosen Selbstüberschätzung.

P
paula

02.10.2019 um 15:26 Uhr

das Urteil des LAG sollte man wirklich mal lesen. Es zeigt welche Konsequenzen die fehlende Nachladung haben kann

A
alraune

02.10.2019 um 15:36 Uhr

Liebe Kratzbürste,es soll Arbeitsplätze geben da kann man nicht einfach alles fallenlassen. Stell dir Leute im OP vor, eine geplante OP dauert wegen Komplikationen länger,der Chirurg/Anästhesist/OP-Fachkraft, läßt einfach alles fallen weil es zur BR Sitzung muss. Oder Busfahrer steht im Stau, verläßt seinen Bus mit Passagieren,und geht zu Fuß weiter um pünktlich zur Sitzung zu kommen. Das sind nur 2 Beispiele, gibt sicher noch mehr.

V
Verschreckt

02.10.2019 um 15:42 Uhr

Bitte noch mal zur Klarstellung. Ich meine nicht Betriebsrat. Es geht mit hier um den BWV zur Aufsichtsratswahl. Macht das einen Unterschied?

V
Verschreckt

02.10.2019 um 15:42 Uhr

Bitte noch mal zur Klarstellung. Ich meine nicht Betriebsrat. Es geht mit hier um den BWV zur Aufsichtsratswahl. Macht das einen Unterschied?

T
takkus

02.10.2019 um 16:09 Uhr

@Verschreckt: Ich schließe mich der Meinung von nicoline an und denke, das ist auch auf den BRV zur ARW anwendbar.

@alraune- wie ist das denn mit dem Feierabend im OP: wenn zum Arbeitsende Komplikationen auftreten, müssen dann auch alle länger arbeiten oder meinst Du, da dies immer vorkommen kann, muss der ArbGeb Maßnahmen treffen, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern nicht jeden Tag Überstunden in Kauf nehmen müssen?

Im Übrigen ist der ArbGeb über die Sitzungen des BRV im Vorfeld hoffentlich über den Termin informiert worden und kann dann entsprechend sein Personal einteilen.

N
nicoline

02.10.2019 um 22:52 Uhr

Am Arbeitsplatz unabkömmlich ist meist eine Form der grenzenlosen Selbstüberschätzung. Eine solche Aussage deutet auf eine grenzenlose Arroganz hin.

N
nicoline

02.10.2019 um 23:14 Uhr

Liebe Alraune es soll Arbeitsplätze geben da kann man nicht einfach alles fallefnlassen. Stell dir Leute im OP vor, eine geplante OP dauert wegen Komplikationen länger,der Chirurg/Anästhesist/OP-Fachkraft, läßt einfach alles fallen weil es zur BR Sitzung muss. Kein Angehöriger einer dieser Berufsgruppen muss so etwas tun, denn der Termin einer BR Sitzung ist in der Regel im Vorwege bekannt und deshalb kann der AG tatsächlich rechtzeitig genug planen. Sollte jedoch z.B. aufgrund einer Krankheitswelle viel Personal ausfallen und deswegen viele Operationen verschoben werden müssen und durch das Fehlen eines BRM wegen einer BR Sitzung noch ein Saal nicht laufen können, war das für mich, die ich in diesem Bereich gearbeitet hat, ein Verhinderungsgrund.

Oder Busfahrer steht im Stau, verläßt seinen Bus mit Passagieren,und geht zu Fuß weiter um pünktlich zur Sitzung zu kommen. Das sind nur 2 Beispiele In der Tat, aber für mich 2 sehr unrealistische und deshalb sollte man sie besser nicht beachten!

N
nicoline

02.10.2019 um 23:38 Uhr

Verschreckt Bitte noch mal zur Klarstellung. Ich meine nicht Betriebsrat. Es geht mit hier um den BWV zur Aufsichtsratswahl. Macht das einen Unterschied? Nein, das macht keinen Unterschied. Hattet ihr eine Schulung? Dann könnt ihr euch mit Fragen sicher an den Referenten wenden.

Ihre Antwort