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Arbeitszeiten, sonntagsruhetag und Arbeitszeitkonto

U
Ussnero
Okt 2019 bearbeitet

Huhu, Wir arbeiten 5x8.4 h die Woche. Jetzt soll aber für Umbauarbeiten der Sonntag noch dazu kommen. Was gilt wenn der Sonntag nur 6h hat? Werden einem dann 2 h geschenkt oder gehen diese 2h als minus auf das Arbeitszeitkonto? Gibt's gesetzliche Regelungen zu diesen zwei Stunden? Kann der BGB 615 angewendet werden? Das dem Sonntag ein Ersatzruhetag gewährt werden muss ist klar.

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Community-Antworten (6)

K
kratzbürste

02.10.2019 um 10:05 Uhr

Fragst du als BR? Dann gilt: Erst zustimmen, wenn man alle Fragen mit dem AG geklärt hat. Und dazu gehören auch die Fragen, was die AN für ihren Einsatz bekommen - Gehalt, zusätzliche Zuschläge, Zeitausgleich usw. Das schreibt man dann in eine Betriebsvereinbarung und schon ist alles klar.

U
Ussnero

02.10.2019 um 10:36 Uhr

Danke Kratzbürste, aber deine Antwort bringt mich nicht weiter. Nein als AN. Es geht halt drauf wie genau mit den Stunden am Ersatzruhetage umgegangen wird, verliert man 2 Stunden oder muss der AG die Differenz hinnehmen und Ausgleich. Und nein in der Betriebsvereinbarung steht ein derart gelagert Fall nicht.

N
nicoline

02.10.2019 um 10:51 Uhr

Ussnero Welche wöchentliche Arbeitszeit gilt bei euch? Arbeitet ihr tasächlich 8,4 Std oder ist in dieser Zeit eine Pause enthalten?

D
Darkmessiah

02.10.2019 um 11:21 Uhr

Hallo, zusätzlich ist zu beachten, dass nicht jeder einfach so am Sonntag arbeiten darf! (§§ 9 und 10 ArbZG)

W
wdliss

02.10.2019 um 11:49 Uhr

Hallo, dazu gibt es sicherlich keine gesetzlichen Regelungen. Sollten diese Arbeiten sonntags überhaupt zulässig sein sind hier vertragliche Regelungen anzuwenden (BV, Arbeitsvertrag).

P
Pjöööng

02.10.2019 um 11:53 Uhr

Der gesetzlich vorgeschriebene Ersatzruhetag hat nichts mit der Arbeitszeit zu tun. Er soll lediglich gewährleisten dass an Stelle des nicht arbeitsfreien Sonn- oder Feiertages ein anderer Tag vollständig arbeitsfrei bleibt. Es gibt also keine irgendwie geartete Stundengutschrift (es sei denn eine solche würde vereinbart). Die fehlenden Stunden müssen dann halt an den anderen Arbeitstagen erbracht werden.

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