Erstellt am 06.03.2008 um 14:50 Uhr von Kölner
@Resi
Der mit 3 Stimmen ist gewählt.
Erstellt am 06.03.2008 um 15:04 Uhr von Petrus
Es gibt für das Verfahren zur Wahl des BRV keine direkten gesetzlichen Festlegungen in § 26 BetrVG.
Für andere im BR vorgesehene Wahlen (Betriebs- und andere Ausschüsse, Freistellungen, vgl. §§ 27, 28, 38 BetrVG) ist ein solches Wahlverfahren aber im Gesetz beschrieben. Da das Verfahren auch jedesmal gleich ist, dürfte es das Verfahren sein, daß der Gesetzgeber für alle BR-internen Wahlen vorgesehen hat:
"...werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl."
Da ihr zwei Wahlvorschläge hattet, war die Verhältniswahl anzuwenden - der mit 3 Stimmen ist gewählt.
Hätte es nur einen Vorschlag gegeben (Mehrheitswahl), hätten die 3 Stimmen hingegen nicht gereicht...