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Betriebsversammlung - ohne GF?

F
Fritzi
Jan 2018 bearbeitet

wir möchten gern eine Betriebversammlung halten ohne GF, muss die GF diese Sitzung genehmigen und ist das für die Mitarbeiter die aus dem Frei zur Sitzung kommen, bezahlte Arbeitszeit?

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Community-Antworten (4)

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Sternburg

06.03.2008 um 10:45 Uhr

Der GF muss eine Betriebsversammlung nicht genehmigen, aber er ist mit einzuladen (§ 43 Abs. 2 BetrVG) Möglicherweise lässt ja Euer GF mit sich reden und verzichtet auf die Teilnahme oder er verlässt die Versammlung.

§ 44 Abs. 1 BetrVG regelt die Bezahlung bei Teilnahme außerhalb der Arbeitszeit.

W
Waschbär

06.03.2008 um 11:02 Uhr

@friti, ggf Bv so legen das der AG/GF nicht kommen kann !!!!! oder aber ihr müsst ja mindestends 4 machen .... ich glaube nicht das der AG immer kann . Wie gesagt Zeitpunkt und Tops auf der BV sind wichtig ... aber nicht immer so Wichtig das Gf kommen muss !

Zeit ist Geld und GF hat ja bekanntlich beides nicht :-)

P
paula

06.03.2008 um 21:00 Uhr

Es gibt noch die Möglichkeit zur außerordentlichen Betriebsversammlung. Die ist dann außerhalb der AZ durchzuführen und kann auch ohne AG erfolgen

@waschbär was hast Du denn für einen AG. Unsere Vorstand schaft es mit 9 Mitgleidern deutschlandweit 120 Betriebsversammlungen pro Jahr abzudecken.

W
Waschbär

07.03.2008 um 09:24 Uhr

@paula,

Mein AG .. nun ja also die Eigentümmer die wollen gar nicht mehr zur BV .... AG/GF die sind viel Beschäftigt und können bedauerlicherweise nicht immer bis zum schluss bleiben :-)))

Dazu komt noch das wir die BV am Tage teilen weil wir sind ja im Schicht betrieb :-)

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