Erstellt am 06.03.2008 um 09:45 Uhr von Sternburg
Der GF muss eine Betriebsversammlung nicht genehmigen, aber er ist mit einzuladen (§ 43 Abs. 2 BetrVG)
Möglicherweise lässt ja Euer GF mit sich reden und verzichtet auf die Teilnahme oder er verlässt die Versammlung.
§ 44 Abs. 1 BetrVG regelt die Bezahlung bei Teilnahme außerhalb der Arbeitszeit.
Erstellt am 06.03.2008 um 10:02 Uhr von waschbär
@friti,
ggf Bv so legen das der AG/GF nicht kommen kann !!!!! oder aber ihr müsst ja mindestends 4 machen .... ich glaube nicht das der AG immer kann .
Wie gesagt Zeitpunkt und Tops auf der BV sind wichtig ... aber nicht immer so Wichtig das Gf kommen muss !
Zeit ist Geld und GF hat ja bekanntlich beides nicht :-)
Erstellt am 06.03.2008 um 20:00 Uhr von paula
Es gibt noch die Möglichkeit zur außerordentlichen Betriebsversammlung. Die ist dann außerhalb der AZ durchzuführen und kann auch ohne AG erfolgen
@waschbär
was hast Du denn für einen AG. Unsere Vorstand schaft es mit 9 Mitgleidern deutschlandweit 120 Betriebsversammlungen pro Jahr abzudecken.
Erstellt am 07.03.2008 um 08:24 Uhr von waschbär
@paula,
Mein AG .. nun ja also die Eigentümmer die wollen gar nicht mehr zur BV .... AG/GF die sind viel Beschäftigt und können bedauerlicherweise nicht immer bis zum schluss bleiben :-)))
Dazu komt noch das wir die BV am Tage teilen weil wir sind ja im Schicht betrieb :-)