Vertretung in anderer Abteilung - zwangsweise?
Eine Buchhalterin soll Krankheits- und Urlaubsvertretung für den Einkauf machen, obwohl sie keine Ahnung davon hat und selbst keine Vertretung für ihre Abteilung hat. Sie wendet sich mit der Bitte um Hilfe an den Betriebsrat und fragt, ob der AG sie dazu zwingen kann. Der BRV ist aber der Einkäufer und hat nur Interrresse daran, das er eine Vertretung hat (seine bisherige geht in Elternzeit). Seine lapidare Antwort lautet also nur, warum nicht.
Hat er recht und ist sein Verhalten korrekt?
Community-Antworten (1)
06.03.2008 um 20:51 Uhr
Ob man die MA individualrechtlich zwingen kann ist eine Frage des Arbeitsvertrages. Wie lautet dort die Tätigkeitsbeschreibung und gibt es eine Verweisungsklausel
kollektivrechtlich ist es nach § 95 BetrVG zu beurteilen. Wenn es sich um eine Versetzung handelt, dann ist die Zustimmung des BR erforderlich
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