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Ablehnungsgrund gerechtfertigt?

M
m.r
Okt 2019 bearbeitet

Hallo zusammen. Wir der BR haben einen kurzeitigen Schichtwechsel (Arbeitszeitveränderung) eines AN zu beschließen. Dieser soll wegen Krankheit eines Operaters auf einer anderen Schicht (C) aushelfen. Der zuständige Teamleiter wählte direkt den Schichtleiter einer anderen Schicht (A) obwohl noch mehrere Optionen in Form von AN verfügbar waren. Gilt die Argumentation das der BR einen Wechsel von Führungskräften nicht zustimmen kann, solang es andere personelle Möglichkeiten gibt? Können wir dies ablehnen? Wir sind halt der Meinung das der Schichtleiter die letzte Option sein sollte bevor er seine Schicht für eine Woche verlässt um auszuhelfen.

Grüße m.r

20001

Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

01.10.2019 um 11:41 Uhr

Bei der mitbestimmungspflichtigen Schichtplanänderung gibt es keine zulässigen oder unzulässigen Ablehnunggründe. In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten gibt es nur Argumente und Gegenargumente. Ihr habt ja nun eins. Darum habt ihr nein gesagt. Jetzt gilt es sich zu einigen - wie auch immer.

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