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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ab wann ist eine Abmahnung fürs zu spät gekommen gerechtfertigt?

J
jaboboman
Jan 2018 bearbeitet

zu oft zuspät gekommen! wann ist eine abmahnung gerechtfertigt? 1x pro monat? 1x pro woche? spielt die länge des anfahrtsweges eine rolle? es handelt sich hier nur um 1 bis max. 5 min.! ausserdem besteht keine störung des betriebsablaufes!

gibt es hier regelungen?

danke tom

3.01705

Community-Antworten (5)

T
Thieldany

01.06.2006 um 22:26 Uhr

Die arbeitsrechtliche Abmahnung wird als Vorstufe zur verhaltens- oder leistungsbedingten Kündigung angewandt. Die Abmahnung drückt die Missbilligung des Abmahnenden zu einem von ihm detailliert beschriebenen Fehlverhalten aus. Sie soll den Abgemahnten evtl. unter Androhung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer positiven Verhaltensänderung bewegen.

Man muß immer daran denken,dass man vertragliche Pflichten einhalten soll. Eine Abmahnung kann auch mehrmals am Tag erfolgen. 3x mündliche Vorwarnung vor 3x schriftlicher Vorwarnung danach gibt es die Abmahnung (so ist der regelfall, aber Ausnahmen bestätigen die Regel) Nachä der 3. Abmahnung kann gekündigt werden!

KH
Kleine Hexe

02.06.2006 um 00:39 Uhr

@Thieldany

  1. Teil: wo hast du den das kopiert? Wenn schon dann doch bitte mit Quellenangabe.

  2. Teil: schlicht und einfach FALSCH

Vorwarnungen? dazu noch 3x mündlich und 3x schriftlich? Das ist wohl die besagte Ausnahme nicht die Regel.

Abmahnungen können auch mündlich erfolgen, sie zu beweisen wird etwas schwieriger. Je nach Fall muß der AG nicht einmal abmahnen. Wenn du die Hauptkasse mit 10.000 Euro mitgehen lässt, wird er dich garantiert sofort rauswerfen.

Wenn der AG abmahnt weil der AN den Klodeckel nicht schließt, wird es vermutlich nicht zu einer Kündigung reichen selbst wenn er 10x abmahnt.

RI
Ramses II

02.06.2006 um 01:03 Uhr

Jedenfalls (um zur Ursprungsfrage zurück zu kommen) kann JEDE Verspätung abgemahnt werden.

O
ola!

02.06.2006 um 01:41 Uhr

Abmahnungen wegen irendwelcher Kleinigkeiten komme ja häufig vor. Nebenbei bei nem Anfahrtsweg von 1 bis 5 Minuten könnte der AN ja auf pünktlich kommen oder? Oder früher.

Genau das war bei uns auch schon Thema - aber nur mit Androhungen von Abmahnungen ud mit sehr viel geschimpfe durch die Chefs. Dabei durfen die AN sich a) nicht vor Beginn der festgelegten Arbeitszeit einstempeln , auch nicht eine Minute. sondern warten an der Stempeluhr und währenddessen mussten natürlich auch schon Anweisungen gehört werden etc..... Und dann wurde das Arbeitsende gern flexibel nach AG-Wunsch ausgedehnt bis auch der letzte ober wirklich wichtige Zettel abgeheftet war. Und die Arbeit am kommenden Tag völlig ohne Nacharbeiten für den Vortag losgehen konnte. Und das bei drei Schichten per Tag. Die Mitarbeiter haben es natürlich nicht lang ausgehalten obwohl die sich gemüht hatten. Ist zwar lang her aber sowas bleibt in Erinnerung.

RI
Ramses II

02.06.2006 um 11:00 Uhr

Die 1 bis 5 Minuten beziehen sich vermutlich auf die Verspätungen und nicht auf den Anfahrtsweg.

Dennoch lässt sich das Problem leicht lösen: Einfach 5 Minuten früher losfahren.

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