Abmahnung bei Krankheit - weil während einer Krankschreibung an einer Betriebsrats-Sitzung teilgenommen?
Hallo liebes Forum,
ich habe während einer Krankschreibung (nicht Bettlegerich) an einer Betriebsrats-Sitzung teilgenommen. Nun schickt mir der AG eine Abmahnung ins Haus. Für mich war es äußerst wichtig an der Sitzung teilzunehmen. Was sagt Ihr dazu? Soll ich die einfach Schlucken? Kann er das tun?
Euer Hannes
Community-Antworten (7)
05.03.2008 um 15:58 Uhr
Hannes, alls was du brauchst und dein AG :> Deine frage ist damit zu 100 % erledigt ?oder? p.s du bist nicht allein sonst gebe es kein urteil zum fall :-)
Bei Krankheit können Sie trotzdem an der Betriebsratssitzung teilnehmen
Wenn es Ihre Gesundheit zulässt, können Sie auch bei einer attestierten Arbeitsunfähigkeit an der Betriebsratssitzung teilnehmen. Der Arbeitgeber darf aus der Teilnahme nicht einfach folgern, dass das teilnehmende Mitglied dann ja auch seine Arbeit verrichten könnte. So ist nach einhelliger Richtermeinung beispielsweise die Teilnahme an einer 2-stündigen Betriebsratssitzung nicht mit den Belastungen einer Vollzeitbeschäftigung vergleichbar. Auch eine Verzögerung der Genesung darf der Arbeitgeber hier nicht unterstellen. So beispielsweise das Arbeitsgericht Frankfurt/Main in seinem Urteil vom 27.1.2004, Az. 15 Ca 5387/03. Der Arbeitgeber darf also weder eine Abmahnung schreiben und schon gar nicht deshalb kündigen.
05.03.2008 um 16:02 Uhr
Ignorieren :-)
Die Abmahnung ist nicht das Papier wert, auf der sie geschrieben wurde.
Irgend jemand hatte hier kürzlich eine entsprechende ausführliche Erklärung gepostet, aber ich habe grad keine Lust, die Suchfunktion zu bemühen.
05.03.2008 um 16:05 Uhr
Betriebsratsarbeit ist Ehrenamt.
Arbeitsunfähigkeit ist nicht Ehrenamtsunfähigkeit.
05.03.2008 um 16:05 Uhr
Lieber waschbär,
vielen vielen dank für diese schnelle Antwort von Dir. Der zu diesem Forum kam von einem Kumpel von mir und war wirklich Gold Wert.
Danke nun kann ich beruhigt weitermachen.
An Sternburg
Ich werde da nochmal nach suchen aber ich kenne mich hier noch nicht so gut aus. Noch nicht :-)
Euer Hannes
05.03.2008 um 16:19 Uhr
Brauchst nicht suchen - ich wusste nicht, dass der waschbär so schnell tippen kann :-) Aber genau diesen Text meinte ich.
05.03.2008 um 16:37 Uhr
Einrahmen und im BR-Büro an die Wand hängen - als Lob für gute BR-Arbeit, die dem ArbGeb nicht passt...
Ich habe auch so ein Teil: "Am #### fehlte "Petrus" im Projekt und fuhr stattdessen zu einer Sitzung des Konzernbetriebsrates... Im Wiederholungsfall müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen." BTW: Ich habe seitdem noch öfter im Projekt gefehlt, um meiner BR-Tätigkeit nachzugehen ;-)
06.03.2008 um 09:20 Uhr
@Hannes, mit zuviel Positiver zuwendung kann ich ja gar nicht umgehen .-)
p.s richtig einen rein würgen könnstest du deinen Ag wenn du dich zu einem Seminar anmeldest mit dem Thema Abmahung ! Der würde sich innerlich Schwarz ärgern ....
Und wie Röhrich sprechen .. Tut das den nun auch noch not? muss ich das nicht selber machen ? Hannes wie tust du mir nur an.. das schöne geld ! das brauche ich doch für Margret´s sahnespritze .-()
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