Form Antrag an den BR
Hallo BRler,
meine Frage heute: Gibt es eine Form, wie ein Antrag des Arbeitgebers an den Betriebsrat zur Abstimmung auszusehen hat? In der Vergangenheit wurde uns das immer auf Geschäftspapier per interne Post übermittelt. Alles schön übersichtlich und kompakt.
Nun ist der Arbeitgeber etwas säuerlich und hat uns in Bezug auf eine Festeinstellung (Bewerbungsunterlagen sind in diesem Fall entbehrlich) einfach den vorangegangenen E-Mail-Schriftverkehr weitergeleitet und wir können uns aus mehreren Seiten die passenden Informationen raussuchen. Vielen Dank schon mal für eure Anregungen. Wellness
Community-Antworten (4)
03.01.2012 um 19:48 Uhr
nein - eine Form kenne ich nicht.
Vielleicht sind eben doch nicht alle Infos im E-Mailverkehr enthalten. Da könnt Ihr dann auch säuerlich die fehlenden Infos nachfordern.
03.01.2012 um 20:08 Uhr
"Gibt es eine Form, wie ein Antrag des Arbeitgebers an den Betriebsrat zur Abstimmung auszusehen hat? "
Nein, gibt es nicht.
Geregelt ist im 99er nur, was zu einer vollständigen Unterrichtung gehört. Und wenn diese Infos aus den Emails hervor gehen, gibt es keinen Grund zur Beschwerde ...
04.01.2012 um 09:10 Uhr
Und wenn diese Infos aus den Emails hervor gehen, gibt es keinen Grund zur Beschwerde ...
Nicht ganz....
Aus dem Grundsatz der Vertrauensvollen Zusammenarbeit ergibt sich auch, das der AG zwar Informationen nicht vorab nach seinem Gutdünken filtern darf, er darf sie aber auch nicht vollkommen unaufbereitet dem BR hinschmeißen. Wenn der AG dem BR also einen Ordner hinknallt und sagt: "Sucht Euch selbst raus was ihr braucht", dann ist das zwar schön das der BR so viel Information bekommt, aber dann besteht auch das Risiko das Wesentliches in dem Wust untergeht oder wegen des Aufwands andere Aufgaben zu kurz kommen.
Insofern: Zu viel unnötiges Drumherum muss der BR auch nicht akzeptieren und kann vom AG verlangen das DIESER die zur Beteiligung notwendigen Unterlagen herausfiltert.
Aber am Ende hilft das Wellness auch nicht weiter. Die Information also solche wird wohl die Frist in Gang setzen (wenn es tatsächlich der GESAMTE Schriftverkehr ist), insofern wäre bestenfalls ein böser Brief fällig. Und ob der Sinn macht wenn der AG eh schon "säuerlich" ist?
04.01.2012 um 21:16 Uhr
"Insofern: Zu viel unnötiges Drumherum muss der BR auch nicht akzeptieren und kann vom AG verlangen das DIESER die zur Beteiligung notwendigen Unterlagen herausfiltert."
Da stimme ich zu, aber o.g. Schriftverkehr wird keinen Aktenordner füllen und die Sichtung der Emails sollte den BR in diesem Fall nicht überfordern. Ein bisschen Zeitersparnis ergibt sich ja schon dadurch, dass die Sichtung der Bewerbungsunterlagen entbehrlich ist ...
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