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Alleingänge des GBR - was tun?

M
Maulwurf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich gehöre einem 9-köpfigen Betriebsrat an. Darüberhinaus haben wir noch 2 weitere Gremien in unserem Unternehmen. Seit November 07 haben wir einen GBR. Allerdings stellt sich nach und nach heraus das dieser nur nach eigenen Interessen handelt. Primär geht es dem Vorsitzenden darum in den Aufsichtsrat zu kommen ansonsten nichts weiter. Dieses Thema wurde schon oft thematisiert aber es stellt sich keine Besserung ein. Ich weiß auch um den §23, aber machen wir uns da nicht noch unglaubwürdiger als wir es sonst schon sind?

Viele Grüße

5.79104

Community-Antworten (4)

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Lotte

04.03.2008 um 22:09 Uhr

maulwurf, vor allem muss sich der GBR einer groben Pflichtverletzung schuldig gemacht haben. Eigeninteresse und der Wunsch nach dem Aufsichtsratssitz reicht da sicher nicht. Man kommt auch nicht automatisch als GBRV in den Aufsichtsrat. Auch da wird gewählt.

M
Maulwurf

04.03.2008 um 22:28 Uhr

Hallo, wenn es nur das wäre es werden plötzlich neue Stellen geschaffen ohne Abstimmung der anderen haben diese Posten plötzlich der GBR-Vorsitzende inne und deren Verbündete. Der GBR informiert die anderen Gremien dürftig bis gar nicht. Es werden unter der Hand Entscheidungen getroffen...........

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Lotte

04.03.2008 um 22:40 Uhr

maulwurf, wie sehen das denn die anderen Gremien? Ihr könntet ja neue GBR Mitglieder entsenden. DKK 10. Auflage RN 36: "Der BR kann einen von ihm in den GBR entsandten Vertreter jederzeit wieder abberufen, ohne dass hierfür besondere Voraussetzungen vorliegen müssen oder es eines Anlasses bedarf..." Einfacher Mehrheitsbeschluss reicht.

BT
betriebliche trübung

05.03.2008 um 20:57 Uhr

ausserdem fällt mir nicht eine einzige personelle einzelmaßnahme ein, die einem gbr vorgelegt werden muss und nicht dem (zuständigen) örtlichen betriebsrat.

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