Erstellt am 01.03.2010 um 07:44 Uhr von nicoline
appletree
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen
****innerhalb einer Woche****
nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen.
Am achten Tag wäre außerhalb der Frist!