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Freistellung zur Betriebsratssitzung

M
mauli
Sep 2019 bearbeitet

Ist euch bekannt das ein Vorgesetzter (Bauleiter , Vorarbeiter) wenn er den Betriebsrat so einteilt das es ihm nicht möglich ist zur Sitzung zu erscheinen im Recht und es dem Vorgesetzen wichtiger ist die Arbeit zu erledigen ihm den Anspruch zur Freistellung aus 37.2 zu verweigern weil der Betriebsrat ja laut seiner Aussage nicht vollständig bei der Sitzung Anwesend sein muss sondern es auch reicht wenn nur die Minimal Besetzung da ist Ich persönlich finde das vollkommen Unsinn nur bin ich mir da auch nicht sicher.

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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

28.09.2019 um 11:22 Uhr

Der Vorgesetzte hat da gar nichts zu sagen. Das BR-Mitglied meldet sich zur BR-Arbeit ab und geht. Daran kann dich kein Vorgesetzter hindern.

C
Challenger

28.09.2019 um 14:14 Uhr

Zitat Kratzbürste :Der Vorgesetzte hat da gar nichts zu sagen. Das BR-Mitglied meldet sich zur BR-Arbeit ab und geht.

RICHTIG

Zitat Kratzbürste : Daran kann dich kein Vorgesetzter hindern.

" Kann " schon. Nur er darf es nicht. Sonst Störung und/oder Behinderung der BR'tätigkeit.

M
mauli

28.09.2019 um 16:17 Uhr

Ja so hatte ich mir das auch gedacht und ihn bei der letzten Sitzung sich zu seinem Verstoss gegen 37.2 zu erklären er ist auch BR Mietglied da kam dann von ihm nur das er es nachgelesen hat und wenn die Sitzung in die Schichtzeit fallen sollte muss erst die Arbeit beendet werden hab das für einen schlechten Scherz gehalten zumal er schon seit 10 Jahren BR ist und ich erst neu im Gremium und mich noch einlesen muss

K
Kampfschwein

29.09.2019 um 16:40 Uhr

Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 27. Juni 1990

  • 7 ABR 43/89 -

Leitsatz: Die Freistellungspflicht des Arbeitgebers nach § 37 Abs. 2 BetrVG erschöpft sich nicht darin, den Betriebsratsmitglie­dern die zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben er­forderliche freie Zeit zu gewähren. Auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums muß der Arbeitgeber auf die Inanspruch­nahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht nehmen.

N
nicoline

29.09.2019 um 18:35 Uhr

mauli, da kam dann von ihm nur das er es nachgelesen hat Am Besten ist, du bittest ihn, dir die Stelle zu zeigen, wo das steht. Das wird er nicht können, wette ich! Und wenn du das nächste Mal hier etwas schreibst, wäre es nett, wenn du wenigstens mal einen Punkt machst, nach einem beendeten Satz. Es liest sich dann einfacher .

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