Rückkehr trotz Aufhebungsvertrag
Hallo zusammen, ein Kollege hat unter etwas unglücklichen Umständen einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Zwei Kollegen vom Betriebsrat waren dabei, allerdings komplett unerfahren und haben dummerweise dazu geraten zu unterschreiben. Gibt es irgendeine Möglichkeit hier zu helfen ? Der Kollege bereut seine Einwilligung und möchte versuchen seinen Arbeitsplatz wieder zu bekommen.
Community-Antworten (3)
28.09.2019 um 00:20 Uhr
Vielleicht kann es helfen, wenn sich der MA eventuell auf ein Augenblicksversagen berufen kann. Der Rechtsbegriff des Augenblicksversagens wird von der Rechtsprechung dann angelegt, wenn ein ansonsten konzentriert agierender Mensch für eine sehr kurze Zeitspanne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unabsichtlich außer Acht lässt. Bei Augenblicksversagen ist zB eine Ahndung wegen grob pflichtwidrigen Verhaltens ausgeschlossen.
Dieser von der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung herausgebildete Rechtsbegriff spielt unter anderm im Verkehrsrecht eine gewichtige Rolle, da etwa ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Augenblicksversagen nicht angeordnet werden kann.
Es kommt im vorliegenden Fall natürlich auf die Gesamtumstände an. Letztlich kann dies auch nur ein qualifizierter Anwalt beurteilen. Aber wie heißt es auch : Versuch macht kluch.
28.09.2019 um 00:24 Uhr
mehr als "nett beim Chef nachfragen" dürfte da nicht bleiben ...
29.09.2019 um 19:48 Uhr
Von Bedeutung könnte sein, inwieweit die Unerfahrenheit rechtsmissbräuchlich vom Arbeitgeber ausgenutzt worden ist. Wenn dem unterschreibenden Kollegen z.B. vom AG gesagt wurde, er bekäme keine Sperrzeit beim Arbeitsamt, während das AA dann dementgegen doch eine Sperrzeit verhängt hatte, dann könnte man vielleicht § 138 BGB gegen die Rechtswirksamkeit des Aufhebungsvertrages ins Feld führen.
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