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Anhörung betriebsbedingte Kündigungen

B
BRGLDCEF
Sep 2019 bearbeitet

Hallo in die Runde,

der AG wird uns in naher Zukunft mit betriebsbedingten Kündigungen überhäufen, da unser Standort geschlossen wird. Lt. Interessenausgleich wird das in zwei Wellen durchgeführt. Somit ist der AG gezwungen, eine Sozialauswahl durchzuführen, die auch im Interessenausgleich geregelt ist (Punktesystem). Was muss der AG in diesem Zusammenhang bei den Anhörungen alles vorlegen? Was, wenn er es nicht, oder nicht ausreichend tut? Ich habe gelesen, dass auch die Massenentlassungsanzeige dem BR zugestellt werden soll. Was, wenn der AG das versäumt? Danke schon mal für die konstruktiven Antworten.

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Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

27.09.2019 um 21:01 Uhr

Darüber braucht ihr euch keine Gedanken machen. Ihr reklamiert auch nicht, wenn aus eurer Sicht was fehlt. Es liegt in der Verantwortung des AG, den BR ordnungsgemäß anzuhören.

Eine ohne Anhörung des BR erfolgte Kündigung ist rechtsunwirksam - auch eine mangelhafte Anhörung wird so gesehen. Aber diese Frage wird vor dem Arbeitsgericht geklärt, wenn ein AN klagt.

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