Erstellt am 04.03.2008 um 17:31 Uhr von DonJohnson
Gut, ihr wollt nichts damit zu tun haben... (warum auch immer)
Wer verbietet dem AG denn die Arbeit ruhen zu lassen und alle seine MA zusammenzurufen? Wenn er in der Zeit kein Geld verdient, ist das doch sein Problem! Könnte er nicht auch sagen: "liebe MA - heute ist so ein schöner sonniger Tag. Weil ihr so gut gearbeitet habt, gebe ich euch allen heute mal 2 Stunden früher frei. Natürlich bekommt ihr die bezahlt! - Ich finde, das habt ihr euch verdient!" Ich persönlich würde mcih über sowas freuen. ABER: was will er denn allen sagen? Erst mal sollte er mit euch reden - immerhin scheint es wichtig zu sein und er muß mit euch vertrauensvoll zusammenarbeiten. Und egal was er sagen will (weniger Geld, Kurzarbeit, Entlassungen usw.) sollte eigentlich auch euer Thema sein, da es den Betrieb angeht und die MA. Genau genommen müßt ihr sogar eine Betriebsversmmlung auf wunsches vom AG abhalten! Aber wenn es um das schöne Wetter geht, worüber er reden will, na, dann soll er doch!!!
Worum geht es denn genau, weißt du das?
Erstellt am 04.03.2008 um 17:41 Uhr von Justine
Aus meiner Erfahrung kann er das.
Allerdings würde ich mich als Betriebsrat davor hüten, zu einer vom AG gewünschten aber vom Betriebsrat nicht gebilligten oder unterstützten Belegschaftsversammlung als Betriebsrat offiziell einzuladen und ich würde mich auch dagegen verwahren, dass eine solche Versammlung vom Arbeitgeber als Betriebsversammlung deklariert wird. Es handelt sich wohl mehr um eine vom Arbeitgeber zu veranlassende „informelle Belegschaftsversammlung“
Die Mühe der Einladung sollte sich dann schon der Arbeitgeber selbst machen
Nachdem dann die Einladung durch den Arbeitgeber erfolgt ist, würde ich wahrscheinlich auch noch mal in einer separaten Rundmail an die Mitarbeiter darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine vom Betriebsrat initiierte Versammlung handelt, sondern dass die Initiative vom Arbeitgeber ausging.
Arbeitnehmern, die nicht zu einer solchen Versammlung gehen, dürfen aus meiner Sicht auch keine negativen Folgen aus der Nichtteilnahme erwachsen, es sei denn, die Teilnahmepflicht ist im Zuge einer Dienstanweisung verfügt worden. Dann käme die Nichtteilnahme der Missachtung einer Dienstanweisung gleich.
Justine
Erstellt am 04.03.2008 um 17:49 Uhr von waschbär
@Tanne,
Der AG kann zu KEINER Betriebsversammlung im sinne einer Betriebsversammlung einladen!
NUR der BR kann zu einer Betriebsversammlung einladen !!!!!!
Der AG muss diese Veranstalltung anders nennen ! z.B Mitarbeiterversammlung !!!!!!!!
Das Wort Betriebsversammlung steht dem BR zu nicht dem AG !!!!!!!!!
Erstellt am 04.03.2008 um 18:45 Uhr von Justine
Die Info von waschbär ist kurz, prägnant und zutreffend, kann mich nur anschließen.
Justine
Erstellt am 05.03.2008 um 00:27 Uhr von DonJohnson
ja danke an euch - sagte ich was anderes???
Erstellt am 05.03.2008 um 10:17 Uhr von waschbär
@justine,
in der Kürze liegt die Würze .-)
@DJ,
Lese es dir durch und hinterfrage ob es so ist oder ob es nicht so ist oder ob es so sein könnte und wenn nicht warum eigendlich nicht oder warum liegt es an dem Wort ?
*ich muss nun fort*