Erstellt am 05.03.2008 um 09:59 Uhr von Petrus
KOmmt drauf an - wie so oft in juristischen Fragen...
Thema der BV? Begründung des AG, dass eine überbetriebliche Vereinbarung notwendig ist, etc.
Erstellt am 05.03.2008 um 10:21 Uhr von Statler
Thema der BV: Flexible Arbeitszeitregelung für Angestellte
Begründung d. AG: "Es macht keinen Sinn, immer nur für einzelne Gruppen etwas auszuarbeiten. Wenn, dann soll's jetzt einheitlich für alle geschehen."
Erstellt am 05.03.2008 um 12:01 Uhr von Petrus
Eine einheitliche überbetriebliche Regelung mag zwar wünschenswert sein - aber ohne eine schlüssige Begründung der _Notwendigkeit_ sehe ich da keine Zuständigkeit des GBR.
Und gegen sein Argument "dann gibt es eben gar nichts" hilft § 87 BetrVG - notfalls müsst ihr eben eine BV per Einigungsstelle erzwingen...
Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung der Notwendigkeit überbetrieblicher Regelungen:
Ein Konzern strebt einheitliche Betriebsferien für alle an. Er gliedert sich in "Produktions-GmbH" und "Verwaltungs-GmbH". Die Zuständigkeit eines KBR dürfte so kaum gegeben sein. Die Produktion kann bei entsprechenden Vorkehrungen auch laufen, wenn niemand in der Verwaltung da ist (bei Nachtschicht geht's ja auch) und sich die Verwaltung auch ohne Produktion beschäftigen kann (notfalls mit sich selbst ;-)). Die beiden BR können also jeweils für sich Betriebsferien vereinbaren.
Wenn jetzt allerdings noch eine "Kantinen-GmbH" dazukommt, ist der KBR zuständig. (Wenn die Bänder ruhn, kommt auch niemand zum Mittagessen - der Koch hat nichts zu tun. Und andersherum die Kantine "zu macht", sind die Pausenräume nicht zugänglich... Es ist also _notwendig_, dass alle gleichzeitig frei haben...)