Hallo,

ich habe eine Frage zu Gesamtbetriebsvereinbarungen.
Wenn ein GBR vom AG damit beauftragt wird, eine Regelung zu einem Thema, das auch in den einzelnen Betrieben behandelt werden könnte, auszuarbeiten, und das soll dann auch eine GBV werden, "sonst kommt überhaupt keine Vereinbarung zustande", ist das dann auch rechtlich eine GBV? Oder ist das eine BV mit "falschem" Namen?
Kann der AG tatsächlich per Erpressung wie im Wunschkonzert bestimmen, was es werden soll?
Es steht nämlich die Vermutung im Raum, dass die BR-Gremien mit der GBV ausgehebelt werden sollten, und man die Entscheidung nur mit den GBR-Mitgliedern treffen wollte.