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Beratervertrag - MBR des BR bei intern eingesetzten Ehemaligen in Rente?

B
Betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns gehen einige Mitarbeiter in ihren verdienten Ruhestand, von denen auch einige schwerbehindert sind und deshalb (weil sie nicht mehr arbeiten können) in Rente gehen. Jetzt gibt es ein paar die einen Beratervertrag mit unserer GL vereinbart haben und jetzt auch weiterhin bei uns im Hause also intern als Berater beschäftigt werden. Wir der BR wurden über solche Maßnahmen nicht informiert. Die Frage besteht seit dem: Gibt es ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und können wir bei diesen Rentnern Einblick in den vereinbarten Vertrag von der GL verlangen? Und das wichtigste kann man solche Verträge rechtlich unterbinden?

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Community-Antworten (2)

W
Werner

04.03.2008 um 15:52 Uhr

HAllo Betriebsrat, ich gehe mal davon aus, das ein Berater nicht in den betrieblichen Ablauf integriert wird/ist. Dementsprechend liegt auch keine Einstellung nach §99 BetrVG vor. Deshalb sehe ich keine Mitbestimmung! Der Vertrag ist Individualrecht. Keine Einsicht. Nein der ArbGeb. kann sich beraten lassen von wem er möchte.

DAH
Der alte Heini

05.03.2008 um 00:08 Uhr

Betriebsrat könnte eine höchst brisante Angelegenheit für den AG werden, da man eventuell davon ausgehen könnte, dass die Betroffenen Scheinselbständige sind. Bei solchen Dingen reagieren die Sozialversicherungsträger sehr empfindlich, weil durch solche Konstellationen Sozialbeiträge hinterzogen werden, was auch strafrechtliche Folgen haben könnte.

Guckst Du hier: http://www.diag-mav.org/arhilfen/allgem/schselb.htm

http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/show.asp?x=tips/scheinselbstaendig.html

http://www.scheinselbstaendigkeit.de/aktuelles-scheinselbstaendigkeit/ artikel/folgen-einer-scheinselbstaendigkeit/index.html

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