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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulung zu Betriebsversammlung - kann der AG Schwierigkeiten machen?

H
huhn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Das Thema Betriebsversammlung mit gesamten BR in Form von Inhouse-Schulung durchführen. Hat das schon ein gremium so gemacht. kann der AG Schwierigkeiten machen?

mfg

Huhn

3.23802

Community-Antworten (2)

J
Justine

04.03.2008 um 14:58 Uhr

Unser Betriebsrat hat bereits mehrere Inhouse Schulungen gemacht zu Themen wie "Grundlagen der Betriebsratsarbeit, Betriebsverfassungsrecht etc.). Wir haben uns dazu ein "Angebot" von einem Arbeitsrechtler eingeholt, der auch bei Betriebsratsseminaren als Referent tätig ist. Dieses unserem Arbeitgeber vorgelegt, welcher es auch ohne Probleme genehmigt hat. Er war sogar recht angetan von unserer Initiative, da wir so aus seiner Sicht kostengünstiger, individueller und intensiver geschult werden konnten als bei einem Seminar. Ihr müsst allerdings den Arbeitgeber darauf hinweisen und überzeugende Argumente dafür vorbringen, dass die Schulung gem. § 34 (es ist § 37) BetriebsverfassungsG notwendig ist.

W
wölfchen

04.03.2008 um 15:24 Uhr

. . . ein AG kann immer Schwierigkeiten machen, wenn er das will. Nur - ob er damit was erreicht, das ist die andere Frage. Bei Inhouse- Schulungen hat man jedoch meist gute Argumente: preiswerter, konkreter auf die betriebliche Situation zugeschnitten und deshalb effektiver. Aber will der AG überhaupt eine effektive Schulung? Das beste Argument sind für ihn die Kosten, die anderen beiden Argumente sind gut für den Fall, dass man den Schulungsanspruch beim Arbeitsgericht durchsetzen muss . . .

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