Erstellt am 04.03.2008 um 13:58 Uhr von Justine
Unser Betriebsrat hat bereits mehrere Inhouse Schulungen gemacht zu Themen wie "Grundlagen der Betriebsratsarbeit, Betriebsverfassungsrecht etc.). Wir haben uns dazu ein "Angebot" von einem Arbeitsrechtler eingeholt, der auch bei Betriebsratsseminaren als Referent tätig ist. Dieses unserem Arbeitgeber vorgelegt, welcher es auch ohne Probleme genehmigt hat. Er war sogar recht angetan von unserer Initiative, da wir so aus seiner Sicht kostengünstiger, individueller und intensiver geschult werden konnten als bei einem Seminar. Ihr müsst allerdings den Arbeitgeber darauf hinweisen und überzeugende Argumente dafür vorbringen, dass die Schulung gem. § 34 (es ist § 37) BetriebsverfassungsG notwendig ist.
Erstellt am 04.03.2008 um 14:24 Uhr von wölfchen
. . . ein AG kann immer Schwierigkeiten machen, wenn er das will. Nur - ob er damit was erreicht, das ist die andere Frage. Bei Inhouse- Schulungen hat man jedoch meist gute Argumente: preiswerter, konkreter auf die betriebliche Situation zugeschnitten und deshalb effektiver. Aber will der AG überhaupt eine effektive Schulung? Das beste Argument sind für ihn die Kosten, die anderen beiden Argumente sind gut für den Fall, dass man den Schulungsanspruch beim Arbeitsgericht durchsetzen muss . . .