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Betriebsräte infopflicht untereinander

J
Jazzyjazz1980
Sep 2019 bearbeitet

Hallo! Eine kollegin hat sich an mich gewendet, da sie probleme mit dem AG hat. Sie möchte am liebsten, dass das inhalte des gespräches ausschliesslich bei mir bleiben u ich auch nix den anderen beiden betriebsräten sage..ich halte das für nicht sinnvoll u frage mich ob ich die anderen nicht sogar informieren muss!?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

27.09.2019 um 00:01 Uhr

eine generelle Infopflicht gibt es nicht für Dich, im Gegenteil. Es dürfte nur sehr schwer werden, sich für die Kollegin einzusetzen, wenn Du mit niemandem darüber sprechen darfst.

H
Hangman

27.09.2019 um 09:43 Uhr

Ich bin da nicht so ganz bei celestro. Wenn es sich bei dem Problem um einen Verstoß gegen rechtliche Dinge handelt sollte schon das gesamte Gremium tätig werden. Ich habe aber auch schon erlebt, dass Kollegen mich um Unterstützung bei einem offenen Gespräch mit Vorgesetzten oder sogar dem AG gebeten haben mit der Bitte es nicht ans Gremium weiterzugeben (das jetzt nur mal als Beispiel). Ich bin der Meinung, das Vertrauen der Kollegen sollte nicht durch so etwas erschüttert werden.

K
kratzbürste

27.09.2019 um 10:13 Uhr

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