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Ehrenamt Mitbestimmungspflicht??

L
Lost-in-Space
Sep 2019 bearbeitet

Liebes Forum,

der AG vergibt Ehrenämter:

  1. als Arbeitssicherheitsbeauftragter, 2. als Datenschutzbeauftragter. Laut in der Firma geltendem Prozess ist 1 mitbestimmungspflichtig, 2 aber nicht. Frage: ist das so korrekt?

Das Ehrenamt zieht weder finanzielle Vorteile noch eine Positionsänderung oder Versetzung nach sich.

Zusatzfrage: zu 1 hat der AG ein BR Mitglied bestimmt. Der Antrag auf Zustimmung ging ins Gremium. Dazu wurde ein Beschluss gefasst. Das betroffene BR Mitglied war an der Diskussion beteiligt, erst zur Abstimmung hat es den Raum verlassen und nicht mit abgestimmt. Ist der Beschluss gültig? Oder hätte für die Abstimmung ein Ersatzmitglied geladen werden müssen?

Dank für Eure Meinungen.

25201

Community-Antworten (1)

C
celestro

27.09.2019 um 00:06 Uhr

zu 2) https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/einfluss-des-betriebsrats-bei-bestellung-eines-datenschutzbeauftragten/

zu 1) wenn hier eine Befangenheit vorgelegen haben sollte, dann hätte das BRM an der Beratung schon nicht teilnehmen dürfen. Nur für die Abstimmung raus zu gehen ist Quark!

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