Hallo, ich hätte mal eine Frage zum Thema Ersatzmitglieder in einem Ausschuss.
Situation: Vorsitzender und stellv. sind im Urlaub.
Kann ein nachrückendes Ersatzmitglied für sich in Anspruch nehmen, dass er die Sitzung leitet? In der BR Geschäftsordnung steht, dass bei Abwesenheit des Vors und stv.Vors. die in alphabetischer Reihenfolge folgenden "ordendlichen" Mitglieder die stellv. Aufgaben warnehmen.
Dann wären ja alle "ordenlichen" Mitglieder die im Alphabet danach kommen benachteiligt, oder?