Erstellt am 09.10.2006 um 19:50 Uhr von Mona-Lisa
@Bruder Tuck,
wie wär`s mit einem 4 - Augengespräch unter Brüdern?
Erstellt am 10.10.2006 um 16:06 Uhr von Scalar25
Wie wäre es mir der Arbeitsstättenverordnung § 5 Nichtraucherschutz:
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
Erstellt am 10.10.2006 um 18:52 Uhr von Bruder Tuck
Mona-Lisa: Super, da wäre ich nie nie drauf gekommen..
Scalar25: Prima, das einfachste sieht man oft nicht. Danke für den guten Tipp!
Erstellt am 10.10.2006 um 21:08 Uhr von Mona-Lisa
@Bruder Tuck,
Siehst du, so kann man sich täuschen.......
Mein Tipp war verdammt ernst gemeint!
Du solltest wirklich als BR zuerst das 4 - Augengespräch mit dem Vorstand suchen, bevor du ihm den Rat von Scalar25 um die Ohren haust!!!
Es könnte doch tatsächlich passieren, dass man mit dem Herrn reden kann........
Erstellt am 11.10.2006 um 11:20 Uhr von harald
schließ eine betriebsvereinbarung zum nichtraucherschutz ab. darin wird geregelt wo geraucht werden darf.